Konkordatslehrstühle

Rainer Maria Woelki

Parallelstruktur in der theologischen Ausbildung

Nicht nur die Kirchenmitglieder kehren der Kirche in Scharen den Rücken. Auch interessieren sich junge Menschen immer weniger für das Theologiestudium. Und um die verbleibenden Interessentinnen und Interessenten streiten sich auch noch Hochschulen und Kirche: Das Bistum Köln macht der benachbarten Universität Bonn mit einer eigenen Bildungseinrichtung Konkurrenz.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht lehnt Verfahren zu Konkordatslehrstühlen ab

BERLIN. (hpd) Das im bayerischen Konkordat festgelegte Vetorecht katholischer Bischöfe bei der Besetzung von nicht-theologischen Konkordatslehrstühlen verstößt vermutlich gegen Artikel 33 (3) des Grundgesetzes, der die Zulassung zu öffentlichen Ämtern als von dem religiösen Bekenntnis unabhängig erklärt. Eine entsprechende Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht nach 2 1/2 Jahren abgelehnt.

Klage wegen religiöser Diskriminierung

NÜRNBERG. (hpd) Der Bewerber auf eine Professur für Philosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg hat Klage eingereicht, da der Ausschreibungstext des „Konkordatslehrstuhls“ außerhalb der theologischen Fakultät ihn als Nicht-Katholiken religiös diskriminiere.

Prozess gegen Konkordatslehrstühle

OBERWESEL. (hpd/gbs) Die Verfassungswidrigkeit von Konkordatslehrstühlen soll höchstrichterlich festgestellt werden. Die Klage, die die Philosophieprofessorin Ulla Wessels mit Unterstützung verschiedener säkularer Verbände gegen die Besetzung eines Konkordatslehrstuhles an der Uni Erlangen führt, tritt allmählich in ihre entscheidende Phase.

Besetzung eines Konkordatslehrstuhl gestoppt

ERLANGEN. (hpd) Am Freitag letzter Woche wurde bekannt, dass die Besetzung eines Konkordatslehrstuhles an der Universität Erlangen vorläufig gestoppt wurde. Der Humanistische Pressedienst sprach mit Prof. Dr. Theodor Ebert, der zu der Gruppe der Engagierten gehört, die das Verfahren in Gang gesetzt haben.

Klage in erster Instanz abgewiesen

ANSBACH. (hpd) In der ersten Klage gegen Konkordatslehrstühle in Bayern hat das Verwaltungsgericht den Antrag der KlägerInnen als unzulässig abgewiesen, obwohl auch das Gericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Konkordatslehrstühle hatte. Nun wird sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Sache befassen müssen.