Und sie bewegt sich doch nicht
Der Vatikan hat das katholische Kirchenrecht reformiert. Sexueller Missbrauch von Kindern gilt nun explizit als Vergehen. Ebenso wie die Weihe einer Frau zur Priesterin. Wobei Letzteres deutlich härter bestraft wird. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.