Religionsunterricht

Kirchenrepublik-Alarm in Rheinland-Pfalz?

Wie erklärt sich die Ablehnung der Forderung der LandesschülerInnenvertretung nach einem konfessionsübergreifenden Weltanschauungsunterricht, nachdem alle von der Regierung vorgebrachten Argumente entweder falsch oder nicht stichhaltig sind? Vielleicht liegt der Hund auch hier mal wieder im allzu partnerschaftlichen Verhältnis von Kirche und Staat begraben.

Gemeinsam Sinn finden

Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. (HVD RLP/Saar) begrüßt und unterstützt die Aufforderung der LandeschülerInnenvertretung (LSV) Rheinland-Pfalz an die Landesregierung, die längst überfällige Änderung des Art. 29 der rheinland-pfälzischen Verfassung vorzunehmen.

Wenn staatliche Schulen die Religionsfreiheit verletzen

Vergangenen Monat forderte die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts und dessen Ersetzung durch einen konfessionsunabhängigen, philosophischen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Gegenwind kam aus Kreisen von Kirche und Politik. Letztere warf sogar mit juristischen Nebelkerzen.

Symbolbild

In Religionsfragen unzugänglich

Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. (HVD RLP/Saar) zeigt sich verständnislos über die Reaktionen des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz und der saarländischen Landtagsfraktionen anlässlich der aktuellen Kritik der LandesschülerInnenvertretungen (LSV) beider Bundesländer am gegenwärtigen, konfessionell gebundenen Religionsunterricht.

Zehn Gründe für den Religionsunterricht?

Seit dem 3. September 2019 läuft eine große Kampagne der Nordkirche für den Religionsunterricht. Der hpd hat bereits darüber berichtet. Dafür hat die Nordkirche mit mein-reli.de eine eigene Kampagnenwebsite eingerichtet, auf der sich Lehrer, Eltern und Schüler über den Religionsunterricht informieren sollen.

Weltanschauungsunterricht statt Religionsunterricht

Die Humanistische Gemeinschaft Hessen (HuGH) hat mit Schreiben vom 13. September Stellung genommen zu dem aktuell in Überarbeitung befindlichen Erlass "Religionsunterricht" des Hessischen Kultusministeriums. In ihrer Stellungnahme kritisiert die HuGH, dass der Erlass weiterhin einseitig von "Religionsunterricht", "Kirchen oder Religionsgemeinschaften", "Religionslehrerinnen und Religionslehrern" etc. spricht und eine Gleichstellung von "Weltanschauungsgemeinschaften", die "Weltanschauungsunterricht" erteilen, unterbleibt.