Düsseldorfer Gericht: Schulunterricht nur ohne Gesichtsschleier
Ein Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen darf eine Schülerin mit Vollverschleierung vom Unterricht ausschließen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach Ansicht der Kammer beeinträchtige die weitgehende Bedeckung des Gesichts den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule – die Glaubensfreiheit sei demgegenüber von untergeordneter Bedeutung.