§ 219a StGB

"Medical Students for Choice"

Stadtbusse werben für umstrittene Schwangerenberatung

Wenn ÄrztInnen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, gilt das als Werbung und ist gesetzlich verboten. Nun sorgt eine (tatsächliche) Werbekampagne auf Gießener Stadtbussen für Aufsehen: Die Evangelische Allianz will die umstrittene Beratungsorganisation "Pro Femina", die versucht, Frauen von der Abtreibung abzubringen, damit bekannter machen. Und das nicht zufällig in der Stadt, in der Kristina Hänel ihre Praxis führt.

§ 219a StGB: Eine Reform, die keine ist

Gestern passierte die umstrittene Reform des Strafrechtsparagraphen 219a den Bundestag. Laut Erklärung der Regierungsparteien sollte die Neufassung des Paragraphen dafür sorgen, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden. Doch das ist nicht der Fall. Experten halten § 219a StGB für verfassungswidrig.

"Der unsägliche Unrechtsparagraf 219a muss endlich abgeschafft werden!"

Am vergangenen Samstag demonstrierten bundesweit mehr als 6.000 Menschen für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB, der es ÄrztInnen verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. In Gießen sprach die Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website Informationen über Abtreibungen bereitgestellt hatte. Der hpd dokumentiert die Rede in voller Länge.

§ 219a StGB: Experten äußern sich im Rechtsausschuss

Sachverständige Juristen, Ärzte sowie Vertreter von Beratungsstellen und Kirche waren von den Fraktionen eingeladen worden, sich im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages zu den angedachten Gesetzesänderungen des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zu äußern. Die Urteile gingen weit auseinander und mündeten in einer Patt-Situation.