Verfassungsgericht

Justitia

Die verwundbare Gewalt

Die unabhängige Justiz, so denkt man, ist ein Bollwerk. Ein Bollwerk gegen autoritäre Populisten, die, sollten sie an die Macht kommen, durch Gerichte in ihre Grenzen gewiesen werden. Doch andernorts wankt das Bollwerk längst. In den USA, in denen die "checks and balances" die Trump-Regierung nicht zu stoppen vermögen. Ähnlich ist es in Polen, in Ungarn, in der Türkei, in Israel und anderen Ländern. Und hier bei uns? Stehen wir auf sicherem Boden mit unserer Gewaltenteilung? Ganz und gar nicht – so ließe sich das Fazit einer aktuellen Arbeit mit dem Titel "Das Justiz-Projekt" zusammenfassen.

Präsident Isaac Herzog empfängt Abgesandte von Likud

Rechtsreligiöse Regierung in Israel vereidigt

Seit Anfang des Jahres ist Benjamin "Bibi" Netanjahu wieder einmal Premierminister Israels. Seine Koalition ist eine streng religiöse Allianz, die einen Großteil des Landes – darunter Säkulare, Frauen und arabischstämmige Israelis – in helle Aufregung versetzt hat. Neben der Einschränkung elementarer Grundrechte zielt die Regierung mit dem politischen Äquivalent einer Atomrakete auf die angesehenste politische Institution des Landes: das Verfassungsgericht. Ein Kommentar.

Übers Kreuz gestolpert?

In Nordrhein-Westfalen wurde gestern vom Landtag die Kölner Jura-Professorin Barbara Dauner-Lieb zur neuen Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs gewählt. Ursprünglich war von der CDU/FDP-Regierung Richter Andreas Heusch für das Amt vorgesehen, der 2010 für Schlagzeilen gesorgt hatte, als er im Düsseldorfer Verwaltungsgericht ein Kreuz anbringen ließ.

Die Erdbeben-Entscheidung

In einem unerwarteten Urteilsspruch hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche Teile des 2019 erlassenen Klimaschutzgesetzes kassiert. Es fehle ein Maßnahmenkatalog für die Zeit nach 2030, was die "künftige Freiheit" der Klagenden in Gefahr bringe, so das Gericht. Die Entscheidung etabliert zweierlei: Zum einen die Unabweisbarkeit des anthropogenen Klimawandels, zum anderen die Verantwortung der Parlamente in einem globalen Geflecht von Nationalstaaten. Ein Kommentar zur Argumentation des höchsten deutschen Gerichts.

Hey, Staat, wir woll'n noch mehr Geld!

WEIMAR. (hpd) Der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Weimar hat am 21. Mai 2014 ein Urteil zur Finanzierung der “freien Schulen” in diesem Bundesland gefällt. Hinter dem wertneutralen Begriff “freie Schulen” verbergen sich auch in Thüringen überwiegend Schulen in unterschiedlicher kirchlicher Trägerschaft.