Beim Sterben helfen darf jeder, nur kein Arzt

baezner-bearb31.jpg

Elke Baezner / Foto: DGHS

ERLANGEN. (hpd/bfg) „Damit auch das Lebensende menschlich bleibt“, so lautete der Titel eines Vortrags von Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), den sie auf Einladung des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) Erlangen am 9.11.2011 gehalten hat. Die DGHS wurde 1980 aus dem Umfeld des BfG Bayern heraus gegründet.

„Wir haben geholfen!“ Eine solche Kampagne würde sich die DGHS in einer großen Zeitschrift wünschen, ganz analog der legendären Kampagne „Wir haben abgetrieben!“ im Stern 1971. Es sollten sich möglichst viele Ärzte öffentlich dazu bekennen, dass sie Menschen beim Sterben geholfen haben. Eine solche Kampagne würde helfen, die unwürdige Doppelmoral zu beenden, in der wir Erst-Später-Sterbenden es uns bequem gemacht haben. Sie würde das Bewusstsein dafür schärfen, dass ein selbstbestimmtes Sterben in Deutschland oft nur sehr schwer möglich ist. Ebenso wie im Falle der Abtreibung brauchen wir eine umfassende gesetzliche Regelung, um Leid zu verringern, das zu allererst durch die Verdrängung und Tabuisierung des Themas entsteht.

Es gelte auch, einem grotesken Sterbetourismus in unsere Nachbarländer ein Ende zu bereiten; Länder wie die Niederlande oder die Schweiz, die sich der Aufgabe schon gestellt haben, eine gesetzliche Lösung zu finden. Ein Tourismus übrigens, der noch unzumutbarer, noch entwürdigender und für uns alle noch beschämender ist als der Abtreibungstourismus.

Eine solche gesetzliche Regelung müsste gleichzeitig den vielbeschworenen Missbrauch eines Rechts auf selbstbestimmten Tod effektiv verhindern helfen. Wer das Argument der schiefen Bahn bemüht, wird zugeben müssen, dass eine solche Bahn in einer rechtlichen Grauzone nicht flacher ist.

Frau Baezner betonte, wie wichtig eine detaillierte Patientenverfügung sei. Das Instrument der Patientenverfügung wurde von der DGHS, unter Beteiligung des Bundes für Geistesfreiheit, maßgeblich entwickelt. Formulare für eine Patientenverfügung können auf der Webseite der DGHS heruntergeladen werden (www.dghs.de). Neuerdings bietet die DGHS auch einen Notfallausweis im Scheckkartenformat an. Die Patientenverfügung ist dabei online hinterlegt und kann im Notfall über diesen Notfallausweis vom medizinischen Personal abgerufen werden. Es empfiehlt sich, diesen Ausweis zusammen mit der Krankenversicherungskarte – und eventuell dem Organspenderausweis – bei sich zu tragen.

Es komme zwar immer wieder vor, dass Ärzte eine solche Patientenverfügung ignorieren oder mit den Worten „Das geht mich nichts an“ abtun, aber man sollte wissen, dass sie sich damit strafbar machen. Da Menschen, die im Sterben liegen, sich im Allgemeinen gegen eine solche kriminelle Arroganz nicht wehren können, komme es ganz entscheidend auf den Bevollmächtigten an, der eine solche Patientenverfügung im Ernstfall durchsetzen muss.

Gerade erst hat der Deutsche Ärztetag den Ärzten in Deutschland verboten, Hilfe zum Freitod zu leisten, entgegen geltendem Recht, denn eine solche passive Sterbehilfe ist durchaus erlaubt, weil nämlich Selbsttötung keine Straftat ist und darum auch die Beihilfe dazu nicht. Somit haben wir die absurde Situation, dass jeder beim Sterben helfen darf, es sei denn, es handelt sich um einen Arzt.

Ein Zuhörer, selbst Arzt, wies auf die traurige Tatsache hin, dass es wie immer in der Politik nicht die Besten seien, die ihre Zeit in Gremien verbringen. Die Besten würden in den Krankenhäusern hart arbeiten und alles Menschenmögliche tun. Frau Baezner antwortete, dass das unbenommen sei, aber solange die Funktionäre eben nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen würden, solange sei das Menschenmögliche und Menschenwürdige unter Umständen strafbewehrt. Humanes Sterben sollte aber nicht im Verborgenen stattfinden müssen.

Auf die auch moralphilosophisch interessante Frage, warum sich die DGHS nicht auch für die aktive Sterbehilfe einsetze, die ja für viele Menschen die einzige Möglichkeit für einen menschenwürdigen und schmerzfreien Tod darstelle, warum sie sich also in ihren Forderungen auf die passive bis hin zur indirekten aktiven Sterbehilfe beschränke, antwortete Frau Baezner, dass auch sie hier einen Dammbruch befürchte. Sie befürworte daher ein generelles Verbot, plädiere aber für Straffreiheit in begründeten Ausnahmefällen.

Es scheint trivial, aber dennoch nicht überflüssig, darauf hinzuweisen, dass dieses Thema uns alle angeht, denn wir sind alle Sterbende. Der an Krebs erkrankte Christopher Hitchens wurde einmal in einer Diskussionsrunde gefragt, wie es ihm gehe. „Oh, danke, ich sterbe gerade“, gab er zur Antwort, „aber … Sie auch.“

Harald Stücker