Kein Strafverfahren gegen Overbeck

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Franz-Josef Overbeck in Lourdes. Bild: Screenshot / YouTube

ESSEN. (hpd) Gegen den katholischen Soldatenbischof Franz-Josef Overbeck wird es keine Anklage geben. Im Mai hatte der Bischof zwar während einer später auch über das Internet übertragenen Rede erklärt, dass es ohne Religion und religiöse Praxis kein Menschsein gebe. Die Justiz sieht deshalb aber keinen Handlungsbedarf.

Insgesamt vier Strafanzeigen wurden nach dem Bekanntwerden der Rede des Bischofs erstattet. Die scharfe Kritik an der auch im Netz veröffentlichten Rede des Bischofs hat sich nicht nur daran entzündet, dass er das „Menschsein“ denjenigen absprach, die ohne Religion und religiöse Praxis leben. Auch weitere Äußerungen des einflussreichen Geistlichen stießen auf Empörung und teils großes Entsetzen.

Der Bischof sagte ferner, „dass es kein rechtes Denken vom Menschen gibt ohne Gott“ und warnte die Bundeswehrangehörigen vor „katastrophalen Folgen“ bei einem Rückgang der konfessionellen und religiösen Bindung der Gesellschaft. „Diese Offiziere machen mir Angst“, meinte einer der Anzeigensteller im hpd-Interview zum Applaus der Anwesenden.

Wie die für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft in Essen nun mitgeteilt hat, haben die Ermittlungen gegen den Bischof des Ruhrbistums aus „tatsächlichen und rechtlichen Gründen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geboten“. Die Anzeigen fußten auf Vorwürfen der Volksverhetzung, die nach Paragraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches sanktioniert wird.

In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass eine Anwendung des deutschen Strafrechts in diesem Fall nur dann in Betracht käme, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht sei. Die Rede des Bischofs wurde im französischen Lourdes gehalten: „Hier erscheint schon fraglich, ob derartige Äußerungen nach dem französischen Strafrecht mit Strafe bedroht sind.“

Aber auch unabhängig davon seien die Ausführungen keine Volksverhetzung. Zwar läge nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Angriff auf die Menschenwürde dann vor, „wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird“.

Die Essener Staatsanwaltschaft konnte das jedoch nicht in erkennen, denn „ein solcher Angriff auf die Menschenwürde lässt sich den Äußerungen des Beschuldigten aber gerade nicht entnehmen“.

Schließlich sei die Rede in Lourdes „vor einem überschaubaren Kreis von Zuhörern“ gehalten worden und somit nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Rede wurde anschließend zwar auch im Internet verbreitet. Die Essener Staatsanwaltschaft verwies hier jedoch darauf, dass die Verbreitung auf YouTube widerrechtlich erfolgt sei, weshalb dem Militärbischof ein entsprechender Vorwurf nicht gemacht werden könne.

Jedenfalls ist die Rede des Militärbischofs immer noch auf YouTube abrufbar. Schon mehr als 2.000 Menschen haben sie bisher gesehen. Die angebliche „Widerrechtlichkeit“ der Verbreitung im Netz scheint den Bischof also nicht allzu sehr zu stören, denn der mit dem Video verlinkte Blog zur Soldatenwallfahrt 2012 in Lourdes weist ein Impressum aus. Schachmatt, Atheisten?

Arik Platzek