Kommentar

Militärseelsorge: Missionsarbeit in Tarnkleidung

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Abendmahl im Rahmen eines Militärgottesdienstes während des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr (2011)
Militärgottesdienst in Afghanistan

Zur geplanten Reform und personellen Aufstockung der Bundeswehr gehört auch ein bemerkenswerter Nebenbefund: Die evangelische Militärseelsorge fordert ein "proportionales Mitwachsen der Militärgeistlichen". Wenn die Truppe von derzeit rund 183.000 auf bis zu 260.000 Soldatinnen und Soldaten anwachsen soll, müsse auch die Anzahl der Seelsorger steigen. Das ist ein willkommener Anlass, eine Institution zu hinterfragen, die kaum jemand offen kritisiert – obwohl sie teuer, anachronistisch und in einem säkularen Staat kaum zu rechtfertigen ist.

Die Militärseelsorge ist kein modernes Instrument der Truppenbetreuung, sondern ein historisches Relikt. Schon in der preußischen Armee gehörten Militärseelsorger, selbstverständlich hierarchisch gegliedert vom Feldprediger bis zum Feldprobst, dazu; Kriege wurden religiös legitimiert und moralisch flankiert. Auch im Ersten Weltkrieg fehlten weder Feldgeistliche noch Feldrabbiner. Im Nationalsozialismus garantierte das Reichskonkordat von 1933 ausdrücklich die katholische Militärseelsorge. "Kriegspfarrer" beider Konfessionen begleiteten die Eroberungs- und Vernichtungskriege der Wehrmacht – und hatten nicht nur detaillierte Kenntnisse über Kriegsverbrechen, Massenerschießungen und den Holocaust, sondern waren selbst Teil der Vernichtungsmaschinerie.

Bei der Gründung der Bundeswehr wurde dieses Modell nahezu bruchlos übernommen. Militärseelsorge gilt seither als res mixta, als gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirchen – ohne damals und seither von der Politik ernsthaft in Frage gestellt zu werden. Der evangelische Militärseelsorgevertrag und das Reichskonkordat von 1933 (!) regeln beispielsweise, dass für je 1.500 evangelische oder katholische Soldaten ein Militärpfarrer berufen wird, wobei die Seelsorger bei Auslandseinsätzen in Feldanzügen teilnehmen.

Mehr Militärseelsorger – warum?

Die evangelische Militärseelsorge hat in Berlin die Studie "Was kann und was leistet Militärseelsorge?" vorgestellt, die der hpd methodisch und inhaltlich kritisiert hat. Im Kontext der Veröffentlichung der Studie hat die evangelische Kirche ein "proportionales Mitwachsen der Militärgeistlichen in der Bundeswehr" gefordert. Dass die Anzahl der Militärseelsorge in den letzten Jahren aber schon schon erheblich angestiegen ist, ist ein Umstand, den die beiden Kirchen dabei bewusst ausblenden, um die feste Verankerung in der Bundeswehr zu stärken.

Die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) hat aufgelistet, dass der Anteil der Geistlichen in der Praxis wesentlich höher ist: Für konfessionell gebundene 500 Soldaten standen 2020 laut fowid jeweils ein Geistlicher zur Verfügung. Bei der Gründung der Bundeswehr war ein Geistlicher noch für 1.500 Soldaten zuständig (siehe auch die bereits genannte vertragliche Festlegung). Stillschweigend hat man sich bei der Bundeswehr von dem vereinbarten Betreuungsschlüssel verabschiedet. Obwohl man die Kosten für die Militärseelsorge bei Einhaltung der ursprünglichen Quote erheblich hätte senken können, blieb die Zahl der Geistlichen in den letzten Jahrzehnten konstant. Aktuell gibt es rund 180 Militärpfarrämter für 183.000 aktive Soldaten, von denen aber weniger als die Hälfte einer der beiden großen Kirchen angehören. Die Forderung nach weiterem "Mitwachsen" dient erkennbar nicht der Bedarfsdeckung, sondern der institutionellen Selbstsicherung.

Teure Militärrabbiner, aber keine Militärimame

Besonders augenfällig wird die Schieflage bei der religiösen Gleichbehandlung. Während für rund 3.000 muslimische Soldaten bis heute keine Militärimame vorgesehen sind – mit dem Hinweis auf Heterogenität und angeblich geringe religiöse Praxis –, wird seit 2021 eine jüdische Militärseelsorge aufgebaut. Aktuell arbeiten an fünf Standorten "jeweils ein oder zwei Militärrabbiner und ein oder zwei Rabbinatsassistinnen oder -assistenten", wie man auf der Website der Bundeswehr nachlesen kann.

Wenn man bedenkt, dass in der Bundesrepublik Deutschland rund 95.000 Menschen einer jüdischen Gemeinde angehören, kann man sich über den Verteilungsschlüssel wundern. Die Bundeswehr hüllt sich in Schweigen: "Die genaue Zahl jüdischer Bundeswehr-Angehöriger ist nicht bekannt, da die Religionszugehörigkeit und andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu den besonders sensiblen und daher geschützten Daten zählen. Diese werden beim Eintritt in die Bundeswehr nicht erhoben." Schätzungen gehen von 300 Soldaten mit jüdischen Wurzeln aus. fowid beziffert die Kosten der jüdischen Militärseelsorge auf 14.000 Euro pro Soldat.

Nicht unerwähnt sollte in diesem Zusammenhang sein, dass auch der Humanistische Verband Deutschlands gerne die Bundeswehr mit humanistischer Militärseelsorge unterstützen möchte und in diesem Zusammenhang zu der heutigen Abendveranstaltung "Beistand für alle: Humanistische Militärseelsorge in der Bundeswehr" in Berlin einlädt.

Staatlich organisierte Missionsarbeit in Uniform

Dass es bei der Militärseelsorge nicht nur um individuelle Betreuung geht, sondern ausdrücklich um Missionsarbeit, wird offen eingeräumt. Der frühere evangelische Militärbischof Sigurd Rink erklärte 2018 unmissverständlich, die sinkende Kirchenbindung eröffne "die Chance, mit kirchenfernen Menschen in Kontakt zu kommen".

Auch die jüngst vorgestellte Studie "Was kann und was leistet Militärseelsorge?" bewertet es ausdrücklich positiv, dass Militärgeistliche Zugang zu konfessionslosen Soldaten erhalten. Missioniert wird mit Flyern, Apps, Schaukästen, Gottesdiensten, Soldatenwallfahrten – und mit reichweitenstarken Publikationen wie dem evangelischen JS-Magazin oder dem katholischen Kompass – alles finanziert aus Steuermitteln.

Pflichtunterricht aus kirchlicher Hand

Doch damit nicht genug: In der Bundeswehr gibt es einen "Lebenskundlichen Unterricht" (LKU). Er existiert seit 1956 und ist seit 2009 als Ethik- und Lebensbewältigungsunterricht für alle Soldatinnen und Soldaten verpflichtend. Er soll Werteorientierung vermitteln, bei Gewissensfragen helfen und den Umgang mit Extremsituationen reflektieren. Soweit der Anspruch. Problematisch ist jedoch, wer diesen Unterricht erteilt: Laut Regelung erfolgt der LKU "in der Regel durch Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger" – in der Praxis jedoch ausschließlich durch Militärgeistliche.

Das ist in einem säkularen Staat ein eklatanter Widerspruch. Ein verpflichtender Unterricht für alle Angehörigen der Bundeswehr, der ethische Fragen behandelt, darf nicht monopolartig in den Händen religiöser Amtsträger liegen, die einer bestimmten Glaubensrichtung verpflichtet sind. Das wäre so, als würde der staatliche Ethikunterricht an Schulen ausschließlich von Religionslehrkräften abgehalten werden – ein Gedanke, der zu Recht Empörung auslösen würde. Der LKU dient weniger der pluralen ethischen Bildung als der institutionellen Absicherung der Militärseelsorge und verschafft den Kirchen einen privilegierten Zugang zu einer Zielgruppe, die sich diesem Angebot nicht entziehen kann.

Die Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten ist heute konfessionslos oder religiös distanziert. Dennoch müssen sie an einem Unterricht teilnehmen, der strukturell, personell und inhaltlich von Kirchenvertretern geprägt wird. Auch wenn der LKU offiziell "nicht konfessionell" sein soll, bleibt die weltanschauliche Schieflage offensichtlich: Wer hauptberuflich Seelsorge im kirchlichen Auftrag betreibt, vermittelt Ethik zwangsläufig aus einem religiös geprägten Referenzrahmen heraus.

Ein moderner, demokratischer und weltanschaulich neutraler Staat müsste den LKU grundlegend reformieren: Ethikunterricht in der Bundeswehr sollte von unabhängigen Ethiklehrern, Psychologen oder Philosophen erteilt werden.

Teuer, intransparent, überflüssig

Die Kosten für die Militärseelsorge inklusive der Gehälter der Militärgeistlichen werden fast vollständig aus dem Etat des Bundesverteidigungsministeriums finanziert, also auch von allen Bundesbürgern, die keiner Konfession angehören. Eine Anfrage an das Verteidigungsministerium über die Kosten der Militärseelsorge wurde von einer Sprecherin nur unzufriedenstellend beantwortet: "Eine genauere Aufschlüsslung ist nicht möglich, da die Ausgaben hierfür im Einzelplan 14 nicht trennscharf bzw. nicht gesondert erfasst werden." Gewollte Intransparenz? Konservative Schätzungen gehen von jährlich weit über 40 Millionen Euro aus, ohne Pensionslasten, Immobilien, Leitungsstrukturen oder Sonderbauten wie das "Haus der Evangelischen Militärseelsorge" in Berlin einzurechnen.

Zeit für einen klaren Schnitt

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee in einem säkularen, religiös vielfältigen Staat. Ihre Aufgabe ist die Landes- und Bündnisverteidigung – nicht die religiöse Betreuung oder Missionierung ihrer Angehörigen. Was Soldatinnen und Soldaten tatsächlich brauchen, sind gut ausgebaute psychosoziale Beratungsstellen, unabhängige Kriseninterventionsteams und professionelle psychologische Betreuung.

Die Militärseelsorge ist kein unverzichtbarer Bestandteil der Bundeswehr, sondern ein historisch gewachsenes Sonderrecht der Kirchen. In der Nationalen Volksarmee der DDR existierte keine Militärseelsorge – dennoch wurde nach 1990 nicht ernsthaft über Alternativen nachgedacht, sondern das westdeutsche Modell 1994 kommentarlos auf die gesamte Bundeswehr übertragen.

Die hohen und weitgehend intransparenten Kosten der Militärseelsorge wären sinnvoller investiert: in moderne Ausrüstung, funktionierende Infrastruktur und eine bessere Versorgung der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz und im Alltag. Ein moderner Staat braucht keine Militärbischöfe, keine verpflichtende Ethik aus kirchlicher Hand und keine Missionsarbeit in Uniform. Die Abschaffung der Militärseelsorge wäre kein Angriff auf die Religionsfreiheit – sondern ihre konsequente Anwendung im staatlichen Raum.

Dass bis heute keine Partei und kein verantwortlicher Politiker diesen offensichtlichen Widerspruch ernsthaft thematisiert, zeigt vor allem eines: Wie groß die politische Scheu ist, kirchliche Privilegien auch dort anzutasten, wo sie weder zeitgemäß noch sachlich zu rechtfertigen sind.

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