Neue Befugnisse für Verteidigungsministerin

Als es nach 9/11 auch in Deutschland die Diskussionen darüber gab, ob ein Passagierflugzeug, das von Terroristen als Waffe eingesetzt wird, abgeschossen werden darf, wurde beschlossen, dass eine solche Entscheidung der gesamten Bundesregierung zusteht.

Nun soll das Grundgesetz geändert werden, um zu ermöglichen, dass die Verteidigungsministerin künftig allein über einen möglichen Abschuss entscheiden kann. Begründet wird das mit der Notwendigkeit, in kurzer Zeit zu einer Entscheidung gewungen zu sein.