BVerwG stärkt kleine Religionsgemeinschaften
BERLIN. (hpd) Ende November hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein Urteil gefällt, das für kleine Religions- und Weltanschauungsvereinigungen erhebliche Bedeutung haben wird: maßgeblich für die Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist nicht die Anzahl der Mitglieder als solche.