Religionsunterricht

Fragen eines nachdenklichen Zeitungslesers

WEIMAR. (hpd) Erst jetzt fiel mir ein reißerisch aufgemachter Artikel in der Lokalausgabe Rudolstadt der Ostthüringer Zeitung (OTZ) vom 17. Juli d.J. in die Hände. Diesen Text musste ich gleich mehrmals lesen, denn so ganz verständlich ist für mich die Botschaft, die evangelische Kirchenfunktionäre und der Lokaljournalist vermitteln wollen, nicht. Geschult an Brecht, will ich das mal mit einigen nachdenklichen Fragen versuchen.

Schulkampagne "Reli-Adieu!"

Seit August 2013 läuft nun Kampagne "ReliAdieu!" mit der Kern-Forderung, den Grundsatz der Trennung von Staat und Religion konsequent auf das gesamte öffentliche Schulwesen anzuwenden.

Reli Adieu!

Das Ziel der "Reli Adieu!" - Kampagne ist die Aufklärung über die allgegenwärtige Missachtung der Religionsfreiheit an Schulen. Die Kampagne zeigt Möglichkeiten auf, wie sich der Einzelne gegen derartige Missachtung der persönlichen Freiheit zur Wehr setzten kann.

Bekenntnisschulen: Keine Änderung?

DÜSSELDORF. (hpd) Mit einer baldigen Änderung des skandalösen Ärgernisses der öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW ist offenbar nicht zu rechnen. Derzeit sieht alles danach aus, dass die rot-grüne Landesregierung - in engem Schulterschluss mit den beiden christlichen Großkirchen – den bisherigen Status aufrechterhalten will – und sämtliche Elterninitiativen ignoriert.

Freysinger: "Ich habe sie nicht kaltgestellt!"

BRIG-GLIS. (hpd) Der Bischof von Sitten schickte die beliebte Religions- und Ethiklehrerin Edith Inderkummen in die Wüste, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Als Infosperber und hpd letzte Woche darüber berichteten, geschah für Walliser Verhältnisse etwas sehr Ungewöhnliches.

Bischof von Sitten schickt Lehrerin in die Wüste

BRIG-GLIS. (hpd) Nach der Kruzifix-Affäre im Jahr 2010 zeigen die klerikalen und säkularen Kreise im Wallis erneut grosse Mühe mit der verfassungsmässigen Einhaltung der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Betroffen ist diesmal die Religions- und Ethiklehrerin Edith Inderkummen, welche an der Orientierungsschule von Brig unterrichtete.

Bildungsauftrag statt Religion

LEIPZIG. (hpd) Durch zwei mit Spannung erwarteten Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch ein eindeutiges Zeichen gesetzt: Religiös begründete Unterrichtsbefreiung ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zulässig. Und: Der schulische Bildungsauftrag hat unmissverständlich Vorrang vor religiösen Auffassungen.

Keine Religionsfreiheit in NRW

MÜNSTER. (hpd) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern in einem Eilbeschluss bestätigt: eine katholische Grundschule in Paderborn "darf die Schulaufnahme eines muslimischen Schulanfängers ablehnen, weil seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten verweigern".

Konfessionslos in der Schule

(hpd) Soeben ist im Alibri-Verlag ein vom IBKA-Sprecher Rainer Ponitka herausgegebener Ratgeber erschienen, der sich mit dem "Spannungsfeld zwischen dem Anliegen der Religionsgemeinschaften – allen voran die christlichen Großkirchen und inzwischen auch die islamischen Verbände – und der zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten staatlichen Behörde, der Schule" befasst.