Sterbehilfe

Protestbrief an Jens Spahn

Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im Paragraph 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten Paragraph 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden.

Verein Sterbehilfe begleitet Freitod von Pflegeheimbewohner

Erstmals fand die seit Monaten wieder legale Suizidhilfe durch Organisationen wie den Verein Sterbehilfe in einer Senioreneinrichtung statt – mit Duldung der Leitung. Das neue Selbstbestimmungsrecht der Bewohner*innen von Pflegeheimen scheinen einige Marktführer unter den Betreiberkonzernen respektieren zu wollen. Sterbehilfe-Gegner*innen formieren sich inzwischen jedoch für einen neuen Paragraph 217 im Strafgesetzbuch.

"Wenn es so einfach wäre, einen Arzt zu finden"

"Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. 05. 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u. a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern.

Pläne zur Neuregelung der Sterbehilfe

Am 9. Juni 2020 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) eine Stellungnahme beim Bundesministerium der Gesundheit (BMG) zu den ministeriellen Plänen der Neuregelung der Sterbehilfe eingereicht. Die Verfasser Eric Hilgendorf und Jacqueline Neumann stellen darin fest, dass eine erneute Änderung des Strafrechts derzeit nicht erforderlich sei. Gefahrenlagen, wie sie der Gesetzgeber im Jahr 2015 angeführt hat, seien nicht belegt.

Sterbehilfe: Keine Aushöhlung des Karlsruher Urteils!

Inmitten der Corona-Krise hat Gesundheitsminister Jens Spahn einen Expertenkreis um Vorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz gebeten, der überwiegend aus einstigen Befürwortern des verfassungswidrigen § 217 StGB besteht. Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Hans-Albert-Institut (HAI) erläutern in ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme, wie eine alternative Regelung aussehen könnte, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

Der Drang nach gesetzlicher Begrenzung der Freiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat im Bereich der Suizidhilfe mit einem bahnbrechenden Urteil den Zustand der Freiheit, wie er vor 2015 bestanden hat, wiederhergestellt. Doch bereits suchen einige Deutsche nach einer erneuten, einschränkenden gesetzlichen Regelung. Sie können offensichtlich echte Freiheit nicht zulassen; es drängt sie nach deren gesetzlicher Beschränkung. Wann überwinden sie ihre Autoritätsaffinität?