BERLIN. (hpd/dghs) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hatte am vergangenen Samstag internationale Gäste aus den USA, Belgien, Luxemburg und aus der Schweiz auf dem Podium. In der URANIA wurde über die "Letzte Hilfe" diskutiert.
BERLIN. (hpd/dghs) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt den am 17. Juni vorgestellten Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann und Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach (beide SPD) u. a. als einen "Vorschlag der Vernunft". Für DGHS-Präsidentin Elke Baezner ist der Vorschlag unterstützenswert.
BERLIN. (hpd) Als "klare Botschaft, dass niemand ins Ausland reisen muss” wolle sie den von ihr und anderen Abgeordneten erarbeiteten Gesetzentwurf für einen Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung" verstanden wissen, sagte Dr. Carola Reimann (MdB SPD) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, 17. Juni 2015.
BERLIN (hpd) Nun liegt ein dritter Entwurf eines Gesetzes zur Suizidbegleitung vor. Suizidgefährdeten Menschen ein würdiges Lebensende, die letztendliche Entscheidung und Selbstbestimmung darüber, was sie für würdevoll halten zu belassen ist Grundanliegen des Gesetzes. Der Hilfe zur Selbsttötung wird darin Straffreiheit attestiert.
OBERWESEL. (hpd/gbs) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren soll künftig bestraft werden, wer regelmäßig schwerstleidenden Menschen hilft, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. So will es ein von zahlreichen Parlamentariern unterstützter Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), Michael Schmidt-Salomon, hat den Entwurf heute in einer ausführlichen Stellungnahme als „zutiefst undemokratisch, juristisch absurd und ethisch unverantwortlich“ kritisiert.
BERLIN. (hpd) Die politische Diskussion um die strafrechtliche Verschärfung des ärztlich assistierten Suizids geht in eine neue Runde. Die Bundestagsabgeordneten bereiten sich auf die Verabschiedung eines Gesetzes vor, das nach Meinung der Mehrheit der Bevölkerung überflüssig ist.
BERLIN. (hpd) Dem deutschen Bundestag liegen mittlerweile zwei Anträge zur Regelung der Suizidbeihilfe vor. Beide fordern eine Änderung des Strafgesetzbuches. Entgegen der Auffassung, dass kein Regelungsbedarf bestehe, forderten gestern zehn Bundestagsabgeordnete eine Änderung von Artikel 217 des Strafgesetzbuches und sehen bei "geschäftsmäßiger Förderung" eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bzw. eine Geldstrafe vor.
BERLIN. (hpd/gbs) Der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, hat seine Beteiligung am Festakt zur Verleihung eines Tierschutzpreises an den australischen Philosophen Peter Singer abgesagt. Grund ist ein aktuelles Interview mit Singer, das die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) am gestrigen Sonntag veröffentlichte.
ZÜRICH. (hpd) Bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte der Gründer und Generalsekretär des schweizerischen Vereines DIGNITAS diesen Artikel, in dem er fordert, alles dafür zu tun, um die Zahl der Suizidversuche so gering wie möglich zu halten. In Anbetracht der aktuellen Debatte in Deutschland um die Sterbehilfe hat sich die Redaktion entschieden, den Artikel noch einmal zu veröffentlichen.
BERLIN. (hpd) Nachdem gestern bereits Spiegel-Online auf den Offenen Brief der 180 Ärzte hingewiesen hat, die sich für eine ärtzliche Freitodbegleitungen aussprechen, wurden die Besucher des Ärztetages in der Frankfurter Paulskirche vom "Sterbeklempner" empfangen.
FRANKFURT/M. (hpd/gbs) Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, will mit aller Macht verhindern, dass deutsche Ärzte ihre Patienten beim Freitod begleiten. Als er im Dezember gefragt wurde, wer schwerstleidenden, sterbewilligen Menschen denn sonst helfen solle, war seine Antwort: "Lassen Sie das doch den Klempner machen!"
BERLIN. (hpd/gbs) Mit einer ganzseitigen Anzeige in der heutigen Ausgabe der "ÄrzteZeitung" haben sich 180 deutsche Medizinerinnen und Mediziner für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen und den amtierenden Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, scharf kritisiert.
BERLIN. (hpd/dghs) Praktizierende Ärzte wollen selbst entscheiden, ob sie schwerstkranken unheilbaren Patienten Suizidbeihilfe leisten – oder nicht. Sie sind für die Erhaltung ihrer Gewissensfreiheit.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) darf nicht an der Bremer Messe "Leben und Tod" teilnehmen: die evangelische Kirche soll das verhindert haben.