Am 9. Juni 2020 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) eine Stellungnahme beim Bundesministerium der Gesundheit (BMG) zu den ministeriellen Plänen der Neuregelung der Sterbehilfe eingereicht. Die Verfasser Eric Hilgendorf und Jacqueline Neumann stellen darin fest, dass eine erneute Änderung des Strafrechts derzeit nicht erforderlich sei. Gefahrenlagen, wie sie der Gesetzgeber im Jahr 2015 angeführt hat, seien nicht belegt.
Eine tragfähige Neuregelung des Rechts der Sterbehilfe müsse nicht nur im Einklang mit den Vorgaben der Verfassung stehen, wie sie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 bei der Nichtigerklärung der Verbotslösung des § 217 StGB dargelegt hat. Sie erfordere auch gesellschaftliche Akzeptanz. Eine einseitige Orientierung an partikularen, zum Beispiel kirchlichen Anschauungen wäre verfehlt. Minister Jens Spahn sei aufgefordert, "offen, fair und unter Einbeziehung aller relevanten Meinungsgruppen" eine möglichst breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen.
Die Stellungnahme (am Ende des Textes als PDF abrufbar) liefert juristische Eckpunkte und Argumente für eine Neuregelung der Suizidhilfe orientiert an der individuellen menschlichen Autonomie; für den Aufbau und die Finanzierung von Beratungseinrichtungen, in denen sich Betroffene ergebnisoffen informieren und psycho-sozialen Beistand erhalten können; für eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welche dann auch im Berufsrecht der Ärzteschaft umzusetzen wäre; für Kostenerstattung und angemessene Honorare für Sterbehelfer bei gleichzeitiger Anpassung des Rechts der Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise des öffentlichen Vereinsrechts, um mögliche Angebote im Stil eines "McDie" zu verhindern; für Vorgaben zur Dokumentation der Suizidhilfe (als Anlage zur Todesbescheinigung); für eine Anpassung des Betäubungsmittelrechts und die Verfügbarmachung entsprechend letaler Medikamente durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und damit zusammenhängend schließlich auch für die Pflicht der Bundesregierung zur Einhaltung höchstrichterlicher Urteile. Die Verfasser sprechen sich gegen die Einführung eines Beratungszwangs und von Gremien aus, die mit den PID-Ethikkommissionen vergleichbar sind, sowie gegen eine Pflicht zu palliativmedizinischer Behandlung.
Sie äußern ihr Befremden darüber, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in seinem am 15. April 2020 versandten Schreiben, in welchem zu einem "konstruktiven Dialog" eingeladen wurde, überwiegend Befürworter der jetzt als verfassungswidrig erklärten Verbotslösung angeschrieben hat. Weder eine der inzwischen durchaus stark etablierten humanistischen Vereinigungen noch eine Sterbehilfeorganisation (auch nicht diejenigen, die vom Bundesverfassungsgericht angehört worden waren) wurden vom Bundesgesundheitsministerium berücksichtigt.
Hinweis: Die Giordano-Bruno-Stiftung hat sich aus Transparenzgründen dazu entschlossen, das Einladungsschreiben des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn vom 15. April 2020 auf ihrer Website zu veröffentlichen.
Erstveröffentlichung auf der Website des ifw.
2 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
"... stellen darin fest, dass eine erneute Änderung des Strafrechts derzeit nicht erforderlich sei."
Punkt. Aus. Fertig.
Und gut ist.
W.Klosterhalfen am Permanenter Link
So großartig das Urteil des BVerfG vom April 2019 ist, so übel war das Verhalten der 2. Kammer des 2.
Sollte es erneut zu einem verfassungswidrigen Gesetz kommen, dürfte ein solcher Eilantrag jedoch gute Aussichten auf Erfolg haben.