Am 7. Juni 2016 lud die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Säkulare Grüne Bayern zu einer Podiumsdiskussion unter dem Titel "Beschneidung von Jungen – Eine Frage der Selbstbestimmung?" ins Stadtbüro der Münchner Grünen. Viele Fragen wurden an diesem Abend gestellt und diskutiert. Und es herrschte Einigkeit darüber, dass die genitale Selbstbestimmung ein Menschenrecht ist.
Nach einer Begrüßung durch die Sprecherin der LAG Säkulare Grüne Bayern sprach Walter Otte (Vorstand des BAK Säkulare Grüne) ein Grußwort, in welchem er der LAG seinen Dank aussprach, die Veranstaltung ermöglicht zu haben. Otte fasste die Geschichte des § 1631d BGB ("Beschneidungsgesetz") zusammen und merkte an, dass die damalige Debatte 2012 einen erheblichen Anstoß zur Gründung des BAK Säkulare Grüne gegeben hatte. Nachdem das Thema der Jungenbeschneidung auch bei den Grünen lange von der Tagesordnung war, sei es nun nicht zuletzt dem Abschlussbericht der Kommission "Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat" zu verdanken, dass die Grüne Partei das Thema wieder aufgreife.
Wichtig sei – darum das Fragezeichen im Titel der Einladung – eine Debatte zu führen und das Thema nicht ruhen zu lassen.
Die Position des BAK, so Otte, sei klar pro Religionsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht des Kindes und damit gegen die Entscheidungsbefugnis dritter über die Köpfe der betroffenen Kinder hinweg. Zudem sei es eine Ur-Grüne Position, Kinder als Subjekte mit eigenen Rechten zu verstehen. Und nicht zuletzt waren es die Grünen, die sich schon sehr früh für das Recht auf gewaltfreie Erziehung stark gemacht hatten.
Gislinde Nauy, die als Moderatorin durch den Abend führte, begründete eingangs, warum das Thema gerade auf die Agenda der Grünen Partei gehöre: Es war schon von je her die Stärke der Grünen, kein Blatt vor den Mund zu nehmen und keinen Bogen um sog. schwierige Themen zu machen. Zudem sei die Gleichbehandlung von Männern und Frauen eine der Grundsäulen grüner Politik.
Die Unterschiede der Geschlechter im Umgang mit Problemen schilderte die Diplom-Psychologin Melitta Sluka, die sich beruflich auf die Beratung von Jungen und heranwachsenden Männern spezialisiert hat. Probleme zu verbalisieren sei für Männer in der Regel eine größere Herausforderung als für Frauen. Und Beratungsangebote für Jungs gäbe es in Deutschland auch erst seit wenigen Jahren, da die Verletzungsoffenheit von Jungen und Männern in unserer Gesellschaft bis heute nicht wirklich wahrgenommen wird. Ein weiteres Hindernis, das bezüglich der Beschneidung bei der Beratung von Jungen und Männern im Weg stehe, sei das neue Gesetz, das sich negativ auf die Beratungssituation auswirke. Bei der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) habe man schon bessere Karten, denn das Argument "es ist strafbar" habe hier wesentlich mehr Gewicht. Für etwas Legales, das Kindern passieren kann, bräuchte es keine Beratungsstelle.
Die drei Männer, die mit der Expertin auf dem Podium saßen, sprachen stellvertretend für all jene, die (noch) nicht den Mut aufbringen, sich über dieses so intime Thema zu äußern. Gemeinsam war allen dreien, dass sie aus Kulturkreisen stammen, die die Jungenbeschneidung bis heute rituell praktizieren.
Alexander Bachl berichtete über persönliche Probleme mit seiner Beschneidung im Kindesalter aus muslimischen Motiven. Positiv an der Beschneidungsdebatte von 2012 hob er hervor, dass die negativ Betroffenen nun endlich wüssten, dass sie nicht alleine sind. Beschneidung ist kein Tabu-Thema mehr, das sei erleichternd. Daher wäre es wichtig, noch mehr Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Als negativ Betroffene bezeichnete er alle Beschnittenen, jeder habe etwas verloren, auch wenn schwerwiegende Komplikationen wie Verbluten des Kindes hierzulande, selten seien.
Das Beschneidungsgesetz empfinde er als Schlag ins Gesicht. Ihm wurde aus seiner Vorstellung ganz klar ein Unrecht angetan; Betroffene wurden geopfert um einen Kulturkampf zu vermeiden.
Dr. Jérôme Segal, Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde in Österreich, berichtete von negativen Reaktionen aus der jüdischen Community auf seine offiziellen Stellungnahmen pro Kinderrechte. Die Gemeinde drohte mit Ausschluss. Ségal, früher selbst als Autor für Charlie Hebdo aktiv, machte dies in einem Artikel zum Thema Religionskritik nach dem Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo publik – der Versuch, ihn aus der jüdischen Gemeinde auszuschließen, wurde darauf hin fallen gelassen. Statt Antisemitismus bekommt er als Jude immer wieder Selbsthass vorgeworfen seit er sich für ein Beschneidungsverbot stark machte.
Zuletzt werden die DiskutantInnen noch nach einer Wunschliste befragt. Wo sollten wir in 10 Jahren stehen? Einig sind sich alle, dass der § 1631d BGB weg muss. Die Psychologin erhofft sich dadurch mehr Chancen für explizite Beratungsangebote, die betroffenen Männer ein Bewusstsein für das Unrecht das ihnen widerfahren ist, vielleicht die Chance auf Schadenersatz und mehr Eltern, die Abstand nehmen von dem schwerwiegenden chirurgischen Eingriff.
Dr. Ségal empfiehlt den Grünen, sich in Bezug auf die Beschneidungsdebatte bei der Linken etwas abzuschauen, die 2012 zu großen Teilen gegen das Beschneidungsgesetz gestimmt hatte. Grundsätzlich sei er der Auffassung, dass es nicht mehr lange dauern sollte, bis es gleiche Rechte für Kinder wie für Hunde geben sollte – das Kupieren (abschneiden der Ohren bei Hunden) sei in Deutschland und Österreich ja schließlich auch verboten.
Trotz des positiven Tenors war der Abend nicht gut besucht. Das sommerliche Wetter hatte den Veranstaltern einen ordentlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass das nicht die letzte Veranstaltung dieser Art gewesen sein wird sondern vielmehr erst der Anfang war, das Thema der Jungenbeschneidung endlich auch in Deutschland in eine respektvoll geführte Diskussion zu integrieren und ihm den entsprechenden Raum zu geben. Vielleicht nicht nur bei den Grünen sondern auch in anderen Parteien? Der LAG Säkulare Grüne Bayern jedenfalls gilt der höchste Respekt, dass hier mutig ein Anfang gewagt wurde!
6 Kommentare
Kommentare
Klarsicht am Permanenter Link
Ich hoffe sehr, dass der „Verrat“, den unsere Verfassungsorgane an männlichen Kindern begangen haben könnte (?), in möglichst naher Zukunft beseitigt wird.
„Verrat” durch Verfassungsorgane an unmündigen Kindern ?:
http://religionskritik4.blogspot.de/2013/01/verrat-durch-verfassungsorgane.html
Bei einem „Beschneidungskritiker“ zwangsläufig aufgetretene Überlegungen:
http://religionskritik4.blogspot.de/2013/02/bei-einem-beschneidungskritiker.html
Gruß von
Klarsicht
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Wo sollten wir in 10 Jahren stehen?"
D.h. ca. 70.000 sinnlose Beschneidungen später? 70.000 weitere Knaben, deren sexuelle Selbstbestimmung massiv beschnitten wird?
Warum nicht Beratungsstellen für Opfer der Zwangsbeschneidung sofort fordern? Denn JETZT leben Jugendliche und Männer unter uns, die nicht wissen wohin mit ihren Problemen. Die sowieso Schwierigkeiten haben, sich in patriarchal organisierten Familien als Opfer zu "outen".
Allein diese Forderung nach Beratungsstellen könnte den politischen Irrsinn des 1631d verdeutlichen: Der Staat erlaubt den Eltern eine Maßnahme, die absolut sinnlos ist und unter Umständen männliche Mitbürger derart schädigt, dass sie Hilfe brauchen.
Wenn diese Hilfe staatlicherseits zur Verfügung gestellt wird, dann sollte rasch eine politische Diskussion folgen, warum der Staat eine Maßnahme juristisch erlaubt, für deren Folgen er in die Tasche greifen muss. Vielleicht kommt ein Politiker in verantwortlicher Position auf die glorreiche Idee, doch dann den 1631d zu streichen, so dass sich der Staat "nur" noch um die "Altfälle" kümmern muss.
Problematisch wird es jedoch, wenn - was heute gängige Praxis ist - z.B. türkische Familien in die Türkei zum großen Beschneidungsfest fahren, um dort jenseits der Kontrolle durch deutsche Behörden die Knaben trotzdem genital verstümmeln zu lassen. Gerade in der aufgeheizten bilateralen Stimmung zw. Deutschland und der Türkei wäre es für Erdogan eine Freude, für seine türkischen Freunde große Beschneidungsfeste zu inszenieren, nur, damit dort (eventuelle) deutsche Gesetze - bzw. der gestrichene 1631d - mit viel Tamtam umgangen werden könnten.
Dürfte man z.B. die körperliche Unversehrtheit eines Knaben amtsärztlich feststellen lassen und dann gegebenenfalls die Eltern bestrafen? Ich erinnere mich an eine Debatte vor etlichen Jahren, als der damalige Justizminister (Klaus Kinkel?) meinte, dass deutsche Männer, die in den Niederlanden mit einer nach deutschem Recht Minderjährigen sexuell verkehrten, beim Grenzübertritt nach Deutschland strafrechtlich verfolgt würden, unabhängig davon, ob dies im Land der Tat erlaubt sei.
In jedem Fall eine schwierige Sache. Daher fände ich es gut, wenn es staatliche Beratungsstellen sofort gäbe, die eine Anlaufstelle für sich geschädigt fühlende Männer wäre und gleichzeitig über Gefahren und wachsende Langzeitprobleme der Beschneidung aufklärt.
Möglicherweise hätte dies einen größeren Effekt für die Aufklärung, als wenn säkulare Gruppen mit viel persönlichem Engagement gegen Beschneidung eintreten. Denn dort schwingt immer der Vorwurf der Religionsfeindlichkeit mit und da würden gerade Muslime eher sogar aus Trotz ihre Jungs beschneiden.
Argumente gegen Beschneidung werden nämlich nicht objektiv zur Kenntnis genommen. doch der Staat mit anderen finanziellen Möglichkeiten könnte hier wirkmächtiger Auftreten.
Wie gesagt: Bis zu dem Tag, an dem irgend ein Staatsbeamter, vielleicht ein kleiner Rechnungsprüfer, merkt, dass der Staat etwas erlaubt, was andere staatliche Stellen mit Hilfsangeboten ausbügeln müssen...
Ulf Dunkel am Permanenter Link
Wir als Gesellschaft müssen aufhören, schädliche Rituale schönzureden, weil sie angeblich Religionsrituale sind.
Dazu ist wichtig, Kinderärzte, Jugendärzte und Urologen noch viel mehr zu informieren, damit sie von sich aus mit dem Mythos, eine Phimose bei einem Kind sei grundsätzlich nur durch eine Beschneidung zu "heilen", Schluss machen.
Die Frage, wo wir in 10 Jahren stehen sollten, lässt sich verkürzen, da das unsägliche Beschneidungsgesetz, der Sündenfall des Rechtsstaats, wie Prof. Reinhard Merkel feststellte, schon fast vier Jahre gilt.
In diesem Zusammenhang empfehle ich auch die Lektüre des Kommentars von Bundesrichter Thomas Fischer zum Verstümmelungsverbotgesetz, § 226a StGB.
Kay Krause am Permanenter Link
Zum Thema ist hier alles (gut!) gesagt, es bedarf keines weiteren Kommentares.
eine durch Taufe automatisch erfahrene Kirchenmitgliedschaft allerdings ist reparabel!
Mathias Frost am Permanenter Link
Bravo, es besteht doch noch die Hoffnung, dass bei den GrünInnen nicht alle Ideale politisch korrekten Ideologien geopfert wurden.
Detlef Bosau am Permanenter Link
Diese Heuchelei ist unerträglich. Fakt ist: Mit einem Viertel der Mitglieder des Bundestages kann 1631d BGB zur abstrakten Normenkontrolle vorgelegt werden.