Erstmals darf ein verurteilter Straftäter in Belgien Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
Frank Van Den Bleeken hat das Recht dazu erhalten, um seinen "unerträglichen psychischen Qualen" in Haft ein Ende zu setzen. Er betrachtet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und will daher auf eigenen Wunsch nicht freigelassen werden.
Er war wegen mehrfacher Vergewaltigung und Mordes zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden.