Deutscher Ethikrat lehnt Kriminalisierung von Sterbehilfe ab

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen hat die Ergebnisse der Tagung des Gremiums in der letzten Woche mitgeteilt: Der Ethikrat sieht keine Notwendigkeit neue strafrechtliche Regelungen zu Sterbehilfe zu schaffen.

Der geltende Freiheitsgrundsatz werde befürwortet und der Ethikrat sehe "keine gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, die dringend einer strafrechtlichen Regulierung durch den Gesetzgeber bedürften", erklärte Frau Woopen in einer Pressemitteilung.

Eine entsprechende Empfehlung werde demnächst dem Gesetzgeber übermittelt. Außerdem plädierte das Gremium für die Zulässigkeit des ärztlichen attestierten Suizids.