Kirchliches Arbeitsrecht

Kirche bietet Gewerkschaften Kommissionssitze an

Vor zwei Jahren verkündete das Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt, dass kirchliche Arbeitgeber die Gewerkschaften einbeziehen müssen.

Jetzt kam von der bischöflichen Diözesan-Vollversammlung in Würzburg die Reaktion: "Na gut, machen wir."

Nach dem Urteil des  BAG "können Kirchen, Caritas und Diakonie ihren 'Dritten Weg' dann aber auch nur dann weitergehen, wenn sie den Gewerkschaften Raum geben, die Beschäftigten als Mitglieder zu gewinnen und ihre Interessen zu vertreten." Die Diözesanbischöfe  haben nun einer Zulassung von Gewerkschaftsvertretern in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zugestimmt. Die Zahl der Sitze "hängt von der Organisationsstärke in den jeweiligen kirchlichen Einrichtungen ab; je nach Größe der Kommission sollen es aber mindestens ein bis drei Gewerkschafter sein."

Die Gewerkschaft ver.di kommentierte den Beschluss bisher nicht. Sie hat gegen das Urteil in Karlsruhe geklagt, weil sie ein Streikrecht auch kirchlicher Arbeitnehmer für grundgesetzlich geschütztes Recht ansieht.