Kirchliches Arbeitsrecht

Darf der Arbeitgeber zum Kircheneintritt zwingen?

Eine Krankenschwester bewirbt sich bei einem katholischen Arbeitgeber und wird eingestellt. Während der Probezeit verlangt der Arbeitgeber dann, dass sie in die Kirche eintreten müsse.

Die Krankenschwester fragt, ob das rechtens sei - schließlich habe niemand bei der Einstellung danach gefragt, ob sie Kirchenmitglied sei. Und sie habe kein Interesse daran, der Kirche beizutreten.

Die Süddeutsche Zeitung antwortet: Selbst wenn der Fall eine Besonderheit aufweist: "Weder wurden Sie als Katholikin eingestellt und haben im Laufe Ihres Arbeitsverhältnisses, etwa mit einem Kirchenaustritt, gegen Loyalitätsobliegenheiten der Kirche verstoßen. Noch wurden Sie von vornherein wegen Ihrer Konfessionslosigkeit abgelehnt" so gilt trotzdem das kirchliche Arbeitsrecht, dass dem Arbeitgeber besondere Rechte einräumt, die zwar dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz widersprechen, aber kaum eine Chance haben, gerichtlich eingeklagt zu werden.

Zumal sich die Fragestellerin in der Probezeit befinde, in der der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen der Arbeitnehmerin kündigen kann.

Die Zeitung rät der Frau: "Sehen Sie sich schnellstmöglich nach einer neuen Arbeitsstätte um, bei der Ihre Konfession keine Rolle spielt." 

Das ist ein seltsamer und unbefriedigender Ratschlag, wenn man bedenkt, dass in einigen Gegenden der Republik 90 Prozent der Krankenhäuser in kirchlicher Hoheit stehen.