Petition

Gegen den Gottesbezug in der Schleswig-Holsteinischen Verfassung

Vor wenigen Monaten hat der Landtag in Schleswig-Holstein eine Reform der Landesverfassung beschlossen. Schon damals wurde vorab über den so genannten Gottesbezug in der Präambel diskutiert, dieser aber dann verworfen. Aktuell macht eine Volksinitiative sich für den Gottesbezug stark, der nachträglich in die schleswig-holsteinische Landesverfassung eingebracht werden soll.

Im 21. Jahrhundert und in einem Land, in dem die Zahl der Konfessionslosen kontinuierlich steigt und jedes Jahr mehr Menschen aus den Kirchen austreten, sollte die Verfassung eine Landes keinen Gottesbezug haben. Der Gottesbezug in der Verfassung ist eine Diskriminierung aller Konfessionslosen, Agnostiker und Atheisten in Schleswig-Holstein. Und auch für viele nicht-monotheistische Religionen ist der Gottesbezug, so wie er von einer Volksinitiative gefordert wird, ausschließend.