Bischof Ackermann lehnt formelle Kooperationsvereinbarung mit Betroffenenverband ab

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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann
Bischof Stephan Ackermann

Die Organisation Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier (MissBit e.V.) hat versucht, mit Bischof Stephan Ackermann eine formelle Kooperationsvereinbarung zu schließen, die die individuelle Aufarbeitung für Betroffene zum Inhalt hatte. Hierzu hat Ackermann konkrete Vorschläge für eine paritätisch besetzte Kommission, bestehend aus Bistumsvertreter:innen und Mitgliedern von MissBiT, erhalten. Hauptziel war die Feststellung der begangenen Taten und hernach ein gemeinsam gefasster Vorschlag zur Höhe der Anerkennungszahlung an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn. Eine vollumfängliche Akteneinsicht sollte ebenfalls Bestandteil der Aufarbeitung sein. Die Vorschläge wurden dankend entgegengenommen, um sie für die internen Kreise des Bistums zu nutzen. Eine formelle Kooperationsvereinbarung hat Bischof Ackermann jedoch abgelehnt.

Bereits im direkten Gespräch mit MissBiT hat Ackermann außergerichtliche Vergleichsverhandlungen abgelehnt. Das Nein kam ohne Zögern und ließ keinen Spielraum für Interpretationen. Somit ist die Linie klar: Lieber zwingt er Betroffene in öffentliche Gerichtsverhandlungen. Er nimmt in Kauf, dass Betroffene diesen belastenden Weg gehen müssen, um wirklich Gerechtigkeit zu erfahren. Als Hauptargument wird angeführt, dass das Anerkennungsverfahren der Deutschen Bischofskonferenz keine Beweise erfordert und "betroffenenorientiert" sei.

Im jüngsten Regensburger Fall wurde trotz besonderer Schwere eine Summe von 150.000 Euro festgelegt. Die UKA bleibt damit deutlich unter den 300.000 Euro des Kölner Urteils. MissBiT bewertet das System der UKA weiterhin als eine außerhalb jeden Rechtsrahmens stehende Entschädigungslotterie.

Ackermanns Sonderweg im Fall Albertinum Gerolstein

Am offiziellen Anerkennungssystem der Deutschen Bischofskonferenz vorbei leistet Ackermann an Betroffene des Albertinums Gerolstein Zahlungen in Anerkennung des Leids. Er begründet dies mit dem Vorliegen eines geschlossenen Systems. Diese Begründung ist fadenscheinig.

Jede Pfarrgemeinde, in der Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene missbraucht werden, ist als geschlossenes System zu sehen. Täter, Vertuscher und die Machtinteressen der Kirche bilden dabei die Eckpfeiler.

Im Ergebnis ist Ackermann hier freimütig einen Sonderweg gegangen. Einen Sonderweg mit MissBiT zu gehen hat er abgelehnt.

Der lange Weg der Erkenntnis

Die Erfahrungen der letzten 14 Jahre Betroffenenarbeit zeigen, dass "Betroffenenorientierung", "Anerkennung des Leids" und "Kultur der Aufmerksamkeit" leere Worthülsen sind. Die Präventionsmaßnahmen werden wie eine Monstranz vor sich hergetragen, dabei hat die Aufdeckung der kriminellen Sexualstraftaten noch gar nicht richtig begonnen.

Nach wie vor wird vertuscht und mit aller Macht das System Kirche geschützt. Es wird nur zugegeben, was MissBiT oder die Presse herausgefunden haben.

Akteneinsicht – Mit dem Nasenring durch die Manege geführt

Jüngster Beleg für die weiterhin täterorientierte Grundhaltung sind die Vorgänge bei der Akteneinsicht für Betroffene.

Mehreren Betroffenen wurde bei einem Akteneinsichtstermin ihre eigene Verfahrensakte, also ihr Antrag auf Anerkennung des Leids und der damit verbundene Schriftverkehr vorgelegt. Unvorstellbar: Man kommt in einer großen Aufgeregtheit zu solch einem bedeutenden Termin und sieht lediglich seine eigene Antragsakte. Süffisant wird dann in weiterem Schriftverkehr gefragt, ob man die Personalakte des Täters gemeint habe?

Offensichtlich müssen Betroffene jetzt auch noch den Aktenplan des Bistums kennen, um die  Akten einsehen zu können, die ihren Fall betreffen. Das ist zynisch und verlogen.

Konsequenz: Zivilklagen gegen Bistum Trier

Deshalb zieht MissBiT nun die Konsequenzen und wird sich darauf konzentrieren, Betroffene, die diesen Weg gehen wollen, bei ihren Zivilklagen zu unterstützen. Das wird belastend und kostspielig sein.

MissBiT gründet Hilfsfonds zur Finanzierung von Klagen

Je nach Konstellation wird eine Zivilklage bis 30.000 Euro und mehr kosten. Rechtschutzversicherungen greifen in der Regel nicht, da diese zum Zeitpunkt der Tat bestanden haben müssen. Durch unseren Hilfsfonds wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass Betroffene, die ohnehin durch den erlittenen Missbrauch Einbußen in ihrem Lebens- und Berufsweg hinnehmen mussten, die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dazu wollen wir Spenden erbitten und versuchen, Kredite zur Vorfinanzierung der Klagen einzuwerben.

Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, Betroffene zu unterstützen. Mit Geld, aber auch, indem Personen sich mit uns solidarisieren und uns bei den Prozessen durch ihre Anwesenheit beistehen.

Bisher gehen wir von drei Klagen aus. In einer Mitgliederbefragung haben weitere Personen bekundet, den ersten Prozess abwarten zu wollen und dann über die eigene Klage zu entscheiden. Zudem geht MissBiT davon aus, dass es weitere Klagen von Betroffenen geben wird, die nicht mit MissBiT in Verbindung stehen.

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