Nordrhein-Westfalen

Fallstricke beim Umgang mit Religionsunterricht in der Grundschule

Zurzeit müssen viele Eltern ihre Kinder an den Grundschulen für das kommende Schuljahr anmelden. Dabei müssen sie auch entscheiden welchen Religionsunterricht ihr Kind bekommen soll oder auch nicht. Hierzu hat der Humanistische Verband NRW eine kurze Information veröffentlicht. Er bemängelt, dass bisher noch immer kein weltliches Alternativfach in nordrhein-westfälischen Grundschulen angeboten wird.

Während im Kindergarten die Religionszugehörigkeit beziehungsweise Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft keine Rolle spielte, muss nun in der Grundschule das ordentliche Unterrichtsfach "Religion" gewählt werden. Die Kinder werden nach dem bei der Anmeldung gewählten religiösen Bekenntnis unterrichtet.

Dabei wird gerne verschwiegen, dass auch die Möglichkeit besteht, das Kind vom Religionsunterricht abzumelden. Dies ist ein Grundrecht. Was einfach klingt, ist in der Praxis viel komplizierter. Häufig bedeutet die Abmeldung vom Religionsunterricht für Grundschulen einen enormen Aufwand. Denn es gibt bisher leider kein weltliches Alternativfach; die "Praktische Philosophie" ist immer noch nicht eingeführt. Deshalb müssen diese Kinder den Ressourcen und Ideen der Schule entsprechend betreut werden, meistens in Form von Förderunterricht.

Auch wenn es das Grundrecht auf Religionsfreiheit gibt, kann das Kind nicht in jeder Grundschule vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Nicht nur an kirchlichen Privatschulen, sondern auch an den staatlichen katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen ist die Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtend! Und selbst die Anmeldung an solchen Schulen kann verweigert werden, wenn das Kind nicht der entsprechenden Konfession angehört. Viele Probleme und Enttäuschungen lassen sich häufig klären, wenn bereits bei der Anmeldung "die Sache mit dem Religionsunterricht" angesprochen und geklärt wird. 

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