Sieben Jahre Haft für Mutter einer Dreijährigen

Genitalverstümmelung aus kulturellen Gründen

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Eine heute 40-jährige Mutter hatte ihre dreijährige Tochter zur weiblichen Genitalverstümmelung nach Kenia gebracht. Das war 2006. Das Mädchen ist britische Staatsbürgerin und hat sich ihrer Lehrerin anvertraut. Die Mutter wurde vor Gericht gebracht, wo sie zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Es ist die erste Haftstrafe in Großbritannien, die gegen eine nicht aus dem Vereinigten Königreich stammende Person wegen Genitalverstümmelung verhängt wurde: Amina Noor wurde jetzt verurteilt, weil sie 2006 mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Kenia gefahren ist, um eine Genitalbeschneidung vornehmen zu lassen. Sie habe die Female Genital Mutilation, deutsch: weibliche Genitalverstümmelung, aus kulturellen Gründen an ihrem Kind ausführen lassen. Sie habe als Kind ebenfalls eine Genitalverstümmelung erhalten.

Zu sieben Jahren Haft verurteilte das Old Bailey, der Zentrale Strafgerichtshof Englands, die 40-jährige Frau. Der Richter verurteilte die aufgezwungene Genitalbeschneidung als "wirklich schreckliches und abscheuliches Verbrechen", das das Leben des Opfers "unwiderruflich verändert" habe. Die Staatsanwältin Deanna Heer KC räumte im Prozess ein, dass der "kulturelle Druck" vorhanden sei, sagte aber, dass Noor "es versäumt habe, zum Schutz des Mädchens einzugreifen".

Ihr Verbrechen kam erst Jahre später, im November 2018, ans Licht, als sich das damals 16-jährige Opfer ihrer Englischlehrerin anvertraute. Nach einer Untersuchung im University College Hospital im Jahr 2019 wurde festgestellt, dass ihre Klitoris vollständig entfernt worden war, wie das Gericht erfuhr.

Inzwischen ist die Tochter 21 Jahre alt, sie betonte vor Gericht, wie unangenehm es ihr gewesen sei, dass "Fremde öffentlich über ihren Körper diskutierten". Zu ihrer Entschuldigung sagte Amina Noor, sie habe befürchtet, von ihrer Gemeinschaft "verflucht" und "verstoßen" zu werden. "Das war ein Druck, gegen den ich nichts unternehmen konnte", so Noor vor Gericht. Sie beschrieb die Genitalverstümmelung als "Sunnah" – was auf Arabisch "Tradition" oder "Weg" bedeutet – und fügte hinzu, es handele sich um eine Praxis, die aus kulturellen Gründen schon seit langem praktiziert werde.

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