Spanien

Parteienbündnis fordert Steuerpflichten für katholische Kirche im Baskenland

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Weihwasserbecken und Opferstock der Kirche San Vicente de Abando in Bilbao (Baskenland)
Weihwasserbecken und Opferstock in Bilbao

Das baskische Parteienbündnis "Elkarrekin Podemos" prangert an, dass die katholische Kirche sich durch Steuervergünstigungen in den letzten vier Jahren Zahlungen von über zwei Millionen Euro allein in der Region gespart hat. Besonders in Krisenzeiten eine untragbare Situation, findet Elkarrekin Podemos und fordert eine Abschaffung von Steuerprivilegien.

In Spanien ist die katholische Kirche für ihren umfassenden Immobilienbesitz bekannt. Diesen konnte sie vor allem durch Vereinbarungen mit früheren Regierungen erreichen. Obwohl Steuerbefreiungen nur Kultstätten wie Kirchen, Kapellen oder Ähnliches beinhalten, ist die Kirche auch bei der Zahlung von Steuern für wirtschaftlich genutzte Immobilien wie Mietwohnungen, Lokale, Garagen oder Büros eher zurückhaltend.

In Vitoria-Gasteiz, der Hauptstadt des nordspanischen Baskenlandes, hat ein Parteienbündnis nun die Zahlen für die aktuelle Legislaturperiode veröffentlicht und Konsequenzen eingefordert. Elkarrekin Podemos besteht aus einem Zusammenschluss von Podemos Baskenland, der baskischen vereinigten Linken Ezker Anitza und den zwei grünen Parteien Alianza Verde und Equo Berdeak. Für die letzten vier Jahre kommt das Bündnis auf 2.173.804,92 Euro, die dem Rathaus von Vitoria-Gasteiz an Steuereinnahmen aus Kirchenimmobilien entgangen sind. Allein 1.401.275,29 Euro an Immobiliensteuer und 455.061,62 Euro an Gemeindesteuer hätte das Rathaus einnehmen können, wenn die katholische Kirche wie alle anderen Personen, Unternehmen oder Organisationen besteuert würde. Summen, die gerade in Krisenzeiten fehlen.

Elkarrekin Podemos erklärt weiter, dass diese Steuerbefreiungen der Kirche nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union von 2017 eine Form von verbotenen Hilfen sein könnten. Als Konsequenz fordert das Bündnis beim nächsten Finanzausschuss eine Änderung der Steuerregelungen, sodass Kirchenimmobilien, die wirtschaftlichen Interessen dienen, ebenfalls besteuert werden.

Einen ähnlichen Vorstoß hatte die Stadt Cádiz im Jahr 2020 gewagt und war damit beim Finanzamt abgeblitzt.

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