Bund für Geistesfreiheit Bayern:

Staatsanwaltschaften müssen kirchlichen Missbrauch aufklären

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In der Vertuschung des vielfachen Kindesmissbrauchs durch Kleriker der katholischen Kirche über Jahrzehnte hinweg sieht der Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) auch ein grobes Versagen des Staates und der Justiz.

Der Vorwurf des bfg lautet: "Obwohl die Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, bei Kenntnis möglicher Straftaten Ermittlungen einzuleiten, haben sie bei den Verstößen gegen das Selbstbestimmungsrecht von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker versagt." So der Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, Erwin Schmid.

Über Jahrzehnte hat die demokratische Öffentlichkeit zugelassen, dass die Kirche nur über ihr eigenes Kirchenrecht mit Klerikern umgegangen ist, die schweren sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen begangen haben. Zwar heißt es in unserer Verfassung im Artikel 140 GG, dass jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbstständig ordnen und verwalten darf. Jedoch nur innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.

Die katholische Kirche versteht sich aber offensichtlich als Staat im Staat, die ihre Angelegenheiten auch dann selbst ordnet und verwaltet, wenn es sich um offensichtliche Straftaten handelt. Mehr noch: Kirchenrecht wird über staatliches Recht gestellt. So wird ein katholischer Priester entlassen, wenn er eine Frau nicht nur liebt, sondern sich auch noch zu dieser Liebe bekennt. Bei sexuellem Missbrauch wird er höchstens in eine andere Diözese versetzt.

Deshalb fordert der bfg von den politisch Verantwortlichen im Bund und den Ländern, dass die Verbrechen innerhalb der katholischen Kirche von den Staatsanwaltschaften aufgeklärt werden und entsprechende Verfahren gegen die mutmaßlichen Täter, aber auch gegen die Vertuscher bei den Kirchenämtern eingeleitet werden. Es muss Aufgabe der Gerichte sein, die Entschädigungszahlungen an die Opfer von sexuellem Missbrauch zu bestimmen.

Die aufgedeckten Verbrechen innerhalb der katholischen Kirche stehen nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern auch im Zusammenhang mit einer Sexualmoral der Kirche, die Sexualität auf die Fortpflanzung beschränken möchte. Der Zölibat für katholische Priester ist Ausdruck dieser verklemmten Sexualmoral. Schließlich verlangt der Zölibat nicht nur Ehelosigkeit, sondern auch die sexuelle Enthaltsamkeit, die Askese.

Der stellvertretende Vorsitzende des bfg Bayern Frank Riegler betont: "Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, alle Sonderrechte der Religionsgemeinschaften auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere der Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht muss beendet werden."

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