DGHS-Podiumsdiskussion in Köln

Sterbefasten – eine Form des selbstbestimmten Sterbens?

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DGHS-Podiumsdiskussion "Sterbefasten" in Köln
Podiumsdiskussion Sterbefasten

Experten aus Medizin, Medizinethik und Rechtswissenschaft diskutierten vergangenen Mittwoch in Köln über das Sterbefasten als Form selbstbestimmten Sterbens. Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. veranstaltete Podiumsdiskussion stieß auf reges Interesse: der 200 Plätze fassende Veranstaltungsraum war fast vollständig besetzt.

Der bewusste Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit am Lebensende ist seit Jahrhunderten bekannt. Ob dies als eine Art passiver Suizid zu betrachten ist und ob dabei ein Arzt noch legal helfen darf, wird unter Experten zunehmend diskutiert. In einer Podiumsdiskussion mit dem Titel "Mit Sterbefasten das Leben selbstbestimmt beenden? Medizinische und rechtliche Aspekte zum freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit", die am 5. April in der Residenz am Dom in Köln stattfand, wurden die Facetten dieser Form des selbstbestimmten Lebensendes erörtert. Die Veranstaltung auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. mit Sitz in Berlin, die in Köln drei ehrenamtliche regionale Ansprechpartner hat, richtete sich an interessierte Bürger und Fachkräfte aus der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung.

DGHS-Vizepräsident Volker Leisten führte zu Beginn ins Thema ein und stellte die Referenten vor. An der Veranstaltung nahmen teil: DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Ethiker; Hans-Christoph zur Nieden, Facharzt für Allgemeinmedizin und qualifizierter Palliativarzt; Christiane zur Nieden, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Trauer- und Sterbebegleiterin und Buch-Autorin "Sterbefasten"; Dr. Claudia Lang, Fachärztin für Innere Medizin und qualifizierte Palliativärztin im Palliativnetz Köln; Dr. PH Martin Riemer, Fachanwalt u.a. für Medizinrecht in Köln und Brühl.

Die 200 Plätze im Festsaal der Residenz waren fast alle belegt, als die Journalistin und Moderatorin Daniela Wakonigg abfragte, wie das denn nun im Einzelnen abläuft, wenn ein Mensch sein Sterben bewusst herbeiführt, indem er auf Nahrung und Flüssigkeit verzichtet. Christiane zur Nieden, deren Mutter diesen Weg wählte, betonte, dass eine große Willensstärke des Betreffenden nötig ist, die Entscheidung durchzuhalten. Es blieben dann aber noch Tage Zeit, um die Entscheidung jederzeit rückgängig zu machen und wieder zu beginnen, etwas zu sich zu nehmen. Sehr zu empfehlen sei die Hilfe durch einen Angehörigen, der den Mundbereich des Sterbewilligen feucht hält, um das Durstgefühl zu lindern.

Ebenso sollte, so die anwesenden Experten, der freie Wille des Sterbenden dokumentiert sein, um den falschen Eindruck einer ungewollten Mangelversorgung zu vermeiden. Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer betonte, dass es einen Konflikt mit dem neuen Strafgesetz § 217 geben könnte, das geschäftsmäßige Hilfe bei einer Selbsttötung unter Strafe stellt. Allerdings seien noch keine Fälle vor Gericht gelandet.