Volksinitiative im Kanton Zürich eingereicht

Überwältigende Unterstützung für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende im Altersheim

01_11_23_exit_signaturen_presse_03_low_res.jpg

Mitglieder des Inititiativkomitees vor der Übergabe der Unterschriften.

Der Rückhalt für die Zürcher Volksinitiative "Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen" ist groß. Das Initiativkomitee konnte am 1. November rund 13.000 Unterschriften bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich einreichen. Die notwendigen 6.000 Unterschriften wurden damit deutlich übertroffen. Die Initiative wird von den beiden Sterbehilfeorganisationen EXIT Deutsche Schweiz und DIGNITAS – Menschenwürdig leben-Menschenwürdig sterben sowie der Freidenker-Vereinigung der Schweiz unterstützt.

Mit der Volksinitiative soll erreicht werden, dass private Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich dazu verpflichtet werden, Freitodbegleitungen in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Das ist aktuell noch nicht der Fall – selbst wenn sie von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Mehrere Politikerinnen und Politiker sowie Persönlichkeiten, welche die Suizidhilfe seit Jahren unterstützen, haben sich deshalb Anfang 2023 im Initiativkomitee "Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen" zusammengeschlossen und im Juni die kantonale Volksinitiative gestartet. Bereits nach wenigen Wochen waren die notwendigen 6.000 Unterschriften beisammen und die Beteiligung hält auch weiterhin an. Aktuell sind 12.944 Unterschriften eingetroffen.

Beispielbild
Übergabe der Unterschriften.
(© EXIT)

"Die hohe Unterschriftenzahl zeigt klar auf, dass die Zeit in der Schweiz endlich reif ist für eine vollumfängliche Selbstbestimmung am Lebensende, ohne Wenn und Aber. Diese Initiative liefert einen wesentlichen Beitrag dazu", so Andreas Stahel, Mitglied des Initiativkomitees und Vorstandsmitglied von EXIT.

"Die selbstbestimmte Leidens- und Lebensbeendigung ist ein Recht, dessen Ausübung nicht verhindert werden darf. Es muss auch im Kanton Zürich gesichert sein, dass schwer kranke und leidende Menschen, die sterben möchten, ihr Zuhause dazu nicht verlassen müssen", ergänzt Ludwig A. Minelli, Generalsekretär von DIGNITAS.

Auch die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) steuerte zur Unterschriftensammlung bei. Sonja Stocker, Mitglied der Kerngruppe der Freidenkenden Zürich: "Als wir in Zürich und Uster mit den Menschen sprachen beim Sammeln, haben wir gespürt, dass das Anliegen von der Bevölkerung breit mitgetragen wird."

Freitodhilfe schweizweit ein relevantes Thema

Im Kanton Wallis hatte die Stimmbevölkerung im November 2022 eine vergleichbare Gesetzesänderung mit 76,6 Prozent befürwortet. Die Freidenker hatten sich stark für das Ja engagiert. Im Kanton Nidwalden entschied der Nidwaldner Landrat am 25. Oktober 2023, dass Personen, die in einer Gesundheitseinrichtung leben, Freitodhilfe in Anspruch nehmen dürfen.

"Das überwältigende Ja im Wallis, im Nidwaldner Kantonsrat und die Unterschriftensammlung in Zürich sind eine Steilvorlage für die Abstimmung im Kanton Zürich. Die Stimmberechtigten werden sich wohl kaum Vorwurf aussetzen wollen, sie würden das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende weniger Ernst nehmen als die Nidwaldner und die Walliser!", freut sich FVS-Präsident Andreas Kyriacou.

Im Kanton Genf hatte eine Ratsmehrheit Anfang September die Verpflichtung für Gesundheitseinrichtungen, Freitodbegleitungen zu ermöglichen, aus dem Gesundheitsgesetz gestrichen. Vor einer Woche wurden knapp 15.000 Unterschriften gegen die Gesetzesänderung eingereicht – mehr als zweieinhalb mal so viele wie benötigt.

Unterstützen Sie uns bei Steady!