Patientenverfügung nun auch online

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Notfallausweis / Foto: dghs

BERLIN/AUGSBURG. (hpd/dgpd) Mit dem Slogan „Sicherheit. Jederzeit. Überall“ begleitet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ihr neues Angebot eines Notfall-Ausweises. Dieses Hilfsangebot der DGHS ist damit nun für alle Bundesbürger zugänglich.

Das kleine Kärtchen des Notfall-Ausweises im Scheckkartenformat, das man in der Geldbörse oder bei seinen Personalpapieren bei sich tragen kann, ermöglicht es Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Institutionen, denen Patienten diese Karte aushändigen, einen Online-Zugriff auf alle bei der DGHS hinterlegten Patientenverfügungen – mit der Betonung: „jederzeit und überall“. Mittels individuellem Zugang - Benutzername und Passwort, die auf dem Ausweis aufgedruckt sind – können die Daten von der entsprechenden Internetseite abgerufen werden. Die Kosten dafür betragen 15 Euro pro Jahr, DGHS-Mitglieder zahlen 5 Euro.

Dieser Notfallausweis mit den Daten der Patientenverfügung wurde aufgrund der Erfahrung entwickelt, dass die Informationen manches Mal dann und zu Tageszeiten benötigt werden, in denen die Hinterlegungsstellen von Patientenverfügungen nicht erreichbar sind. Gegenüber den bereits vorhandenen Notfallpässen, wie er auch vom Humanistischen Verband angeboten wird und die eine Patientenverfügung in Kurzform darstellen, verspricht sich die DGHS über den Internetabruf eine umfangreichere Information und eine jederzeitige Aktualisierung der Verfügung durch die Passinhaber.

Dem Datenschutz wird insofern Rechnung getragen, indem die Inhaber von Patientenverfügungen selbst bestimmen, welche Daten und Dokumente veröffentlicht werden dürfen. Der Zugang zu diesen Daten ist nur mit den auf dem Notfall-Ausweis aufgedruckten individuellen Login-Daten möglich.

C.F.