Wahrheit ist grundsätzlich nicht rechtswidrig

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Michael Sieber, Stefan Aigner, Erwin Schmid und ein Gast / Foto: Hans Mirwald

REGENSBURG. (hpd/bfg) Stefan Aigner, regensburg digital, und sein Rechtsanwalt Nils Pütz berichteten vor brechend vollem Hause am Mittwochabend, wie finanzkräftige Unternehmen und Organisationen immer wieder versuchen, durch teure Prozesse die grundgesetzlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken.

Im Zentrum des bund für geistesfreiheit Regensburg (bfg) berichteten sie, wie man sich erfolgreich „unabhängig, mutig, unterfinanziert“ – so ein Slogan von regensburg-digital - wehren kann. Erwin Schmid, Vorsitzender des bfg Regensburg hob die wichtige Funktion von regensburg digital hervor. Mit 100.000 Besuchern im Monat ein wesentliche Informationsquelle nicht nur in der Region.

Seinen Mut musste der Herausgeber und freie Journalist Stefan Aigner in den letzten Jahren mehrfach unter Beweis stellen. Dreimal musste Aigner seine Berichterstattung vor Gerichten verteidigen. Gegen den Nürnberger Rüstungskonzern Diehl, den Möbelriesen XXXLutz und gegen die Diözese Regensburg. Alle drei hatten versucht, ihm seine Aussagen durch teure Abmahnungen verbieten zu lassen.

Im Prozess gegen dem Nürnberger Rüstungskonzern Diehl ging es um die Definition von Streumunition, und ob die sogenannte Punkt-Ziel-Munition "Smart" - welch schöner Name - eine Streumunition ist.

Bei der Klage des Möbelriesen XXXLutz erfuhren die zahlreichen, lebhaft mitdiskutierenden Zuhörer, wie man eine Abmahnung mit einer Feststellungsklage erwidern kann. „Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist grundsätzlich nicht rechtswidrig“, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Regensburg, das Aigner zusammen mit seinem Rechtsanwalt gegen den Möbelkonzern XXXLutz erstreiten konnte. Aber manchmal muss man sich Wahrheit eben auch leisten können.

Zentrales Thema des Abends war aber der Sieg der Meinungsfreiheit vor dem Oberlandesgericht Hamburg im Rechtsstreit mit der Diözese Regensburg. Geldzahlungen der Diözese an die Familie eines Opfers von sexuellem Missbrauch dürfen damit weiter als „Schweigegeld“ bezeichnet werden und dieser Eindruck darf auch so hinterlassen werden.

Über 400 Menschen haben mit ihrer Spende von 1 bis 1000 Euro diesen Erfolg vor Gericht möglich gemacht! Nach der Niederlage vor dem Landgericht Hamburg wurde so die Berufung beim Oberlandesgericht möglich und damit der Sieg der Meinungsfreiheit.

Eine besondere persönliche Betroffenheit ergab sich hinsichtlich der Fragen des sexuellen Missbrauchs im Bistum Regenburg durch die Anwesenheit und Erzählungen von Michael Sieber (Regensburger Domspatz von 1966 bis 1973) der heute in Berlin lebt.

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Erwin Schmid