Kirchen erhalten 475 Mio. Personalzuschüsse

BERLIN. (hpd) Die aktualisierte Übersicht über die Staatsleistungen aufgrund vergangener historischer Vereinbarungen sind auch im Jahr 2012 kontinuierlich gestiegen und belaufen sich auf rund 475 Millionen Euro - trotz absinkender Mitgliederzahlen der Kirchen und Sparmaßnahmen der Bundesländer.

Die aktualisierte Übersicht der in den Haushaltsplänen der Bundesländer ausgewiesenen „Staatsleistungen“ an die Kirchen, die laut Grundgesetz (Art. 140 i.V. mit Art. 138,1 Weimarer Reichsverfassung) seit mittlerweile 93 Jahren beendet werden sollen, erbringt als Summe für das Jahr 2012 insgesamt 474.915.000 Euro, die die beiden großen ‚Amtskirchen‘ als Zuschüsse für kircheninterne Personalkosten erhalten (Bischofsbesoldung, Kirchenleitung, Priester, etc. ).

Dass diese Staatsleistungen, die seit dem Verfassungsbefehl der Weimarer Reichsverfassung, der im Art. 140 auch in das Grundgesetz der Bunderepublik Deutschland übernommen wurden, seit 1919 beendet werden sollen, scheint im politisch-kirchlichen Raum aber niemanden zu stören. Die Nichtbefolgung dieses Verfassungsbefehles sei ja schließlich, wie es ein Bundestagsabgeordneter einmal sagte, bei Nichtbefolgung nicht mit negativen Sanktionen verbunden, also der politischen Opportunität überlassen. Und da Kirchen kein Interesse daran haben, diesen ‚Geldsegen‘ zu stoppen, gehört der Anstieg dieser Staatsleistungen anscheinend zu den unumstößlichen Beständigkeiten deutscher Finanzpolitik und ist anscheinend ebenso sicher wie das Amen in der Kirche.

Allein seit 1949, seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland, sind so bisher (umgerechnet) 14,83 Milliarden Euro vom Staat an die Kirchen geflossen - für Personalzuschüsse. Zusätzlich werden Zahlungen für Baupflichten der Bundesländer geleistet, die nach Bundesländern sehr unterschiedlich sind, sich aber pro Jahr auf weitere rund 50 Millionen Euro belaufen.

Als Rechtsgrundlage werden dann die Staatskirchenverträge und Konkordate der Bundesländer genannt, doch die Begründungen reichen sehr viel weiter zurück. Im Haushaltsplan des Landes Rheinland-Pfalz wird das in den „Erläuterungen zu den Staatsleistungen an die katholische Kirche“ korrekt erläutert. Mehr gibt es, wie jedes Jahr, wegen der Anpassung der Staatsleistungen an die Besoldung der Landesbeamten. Die Rechtsgrundlagen sind: Das Preußische Konkordat vom 14.6.1929, das Französische Konkordat vom 15.7.1801, die Fundationsinstrumente des Großherzogs von Hessen vom 26.8.1820 und 12.10.1829, das Bayerische Konkordat vom 29.3.1924 und feststehende Bezüge auf Grund des französischen Konkordats vom 15.7.1801 (sog. napoleonische Staatsgehälter).

Auch Staatskirchenrechtler sind mittlerweile der Auffassung, dass der Art. 138 Absatz 1, der über Art. 140 in das Grundgesetz inkorporiert wurde, die Einheit zwischen Staat und religionsgemeindlichen Zwecken („Wir von Gottes Gnaden“) endgültig liquidiert hat und Zahlungen des Staates an die Kirchen aus der jetzigen säkularen Verfassungsordnung zu begründen sind, was mit dem historischen Rückbezug eben nicht geschieht. Ohne die säkulare Begründung für diese Zahlungen seien sie verfassungswidrig.

Diskussionsbeiträge zum Thema, wie beispielsweise die redliche Äußerung des neuen Landesbischofs von Bayern, Heinrich Bedford-Strohm, im September 2011: "Ich möchte für jene Staatsleistungen mal endlich Argumente hören, bei denen nicht einfach Vertragsfolgen des 19. Jahrhunderts genannt werden", haben bisher keine weiteren veröffentlichten Folgen gehabt und Bischof Bedford-Strohm (Besoldungsgruppe B 10) erhält ebenso monatlich rund 11.000 Euro aus Steuergeldern - wie seine Vorgänger.

Auch die Diskussion 2010 in Bayern, als man öffentlich andachte - nach dem 'Skandal' um Bischof Mixa und die Zahlung seiner Pension aus Steuergeldern -, die Bischofsgehälter in Bayern anders zu finanzieren, waren schnell verstummt.

Ebenso ist die Forderung der Humanistischen Union, diese Staatsleistungen schlicht zu beenden, da die Ablösung durch die bisherigen Zahlungen bereits erfolgt sei, bisher ohne Konsequenzen geblieben. Und sogar der Hinweis des Landesrechnungshofs von Schleswig-Holstein, dass das stetige Ansteigen der Staatsleistungen hinsichtlich der notwendigen Sparmaßnahmen des Landes und der Tatsache, dass die Mitgliederzahl der Nordelbischen Landeskirche sich beständig verringere, nicht mehr zeitgemäß sei und die Höhe der Staatsleistungen zumindest gedeckelt werden sollten, bisher ohne politische Konsequenzen. Die Kirche ist daran nicht interessiert: Eine Ökumene der Starrsinnigen.

Insofern können die Kirchen sich wohl auf eine kleine Feststunde im Jahre 2015 einstellen, wenn sie das Überschreiten der jährlichen Personalzuschüsse aus Steuergeldern von mehr als 500 Millionen Euro im Jahr feiern und verbuchen können und die seit 1949 gezahlten Beträge die 16 Milliarden Euro-Summe übersteigen werden. Also: Zahlungen mit Ewigkeitswert?

C.F.