Karlsruhe bestätigt Rettungsschirm

Das Bundesverfassungsgericht hat vorläufig entschieden, dass die Regierung dem Rettungspaket zustimmen darf.

Die Bundesregierung muss bei der Ratifizierung der Verträge nun noch sicherstellen, dass ihre Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und darüber hinausgehende Zahlungen in den ESM nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind.

Allerdings wird in der Klage, die durch Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) für 37.000 Bürgern eingelegt wurde, sowie auf Anträgen einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag beruht, noch in eine Hauptverhandlung gehen. Es ist jedoch anzunehmen, dass dort keine andere Entscheidung getroffen werden wird als die heute verkündete.