Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird erstmalig darüber entscheiden müssen, ob das Tragen eines "Burkinis" im schulischen Unterricht zumutbar ist.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Einzelfall entschieden, dass dies einer Elfjährigen zuzumuten sei, um am gemeinsamen Schwimmunterricht teilzunehmen. Er argumentierte, dass die Schüler dem Integrationsauftrag des Grundgesetzes zufolge Werten und Überzeugungen der pluralistischen deutschen Gesellschaft begegnen sollen. Deshalb sei es hinzunehmen, wenn Mädchen in Sichtkontakt mit Jungen in Badehosen kommen.
Gegen diese Entscheidung hat der Anwalt der betroffenen Schülerin Klage vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht eingelegt.
Islamische Verbände warnen jetzt schon davor, dass das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes entscheidet und verlangen einen generell nach Geschlechtern getrennten Schwimmunterricht (wie er z.T. in Berlin praktiziert wird). Denn "da geht es um die Bedürfnissen pubertierender Kinder, sich nicht beobachtet oder beschämt zu sehen." [Anmerkung: Das sagen die gleichen Verbände, denen das Schamgefühl von Knaben, die beschnitten werden, gleichgültig ist.]