Volksbegehren vom 15. bis 22. April

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Vor dem Innenministerium / Foto: Peter Hautzinger

WIEN. (hpd) Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien ist endgültig durch. Montagabend hat das Innenministerium den Termin für die sogenannte Eintragungswoche bekanntgegeben: Von 15. bis 22. April wird die Initiative gegen Kirchenprivilegien auf allen Gemeindeämtern Österreichs aufliegen. Gleichzeitig mit dem Volksbegehren „Demokratie jetzt“.

Das ist erstmalig in der Geschichte österreichischer Volksbegehren. Wie das Innenministerium am Montagabend bekannt gegeben hat, liegen zwei Volksbegehren zur gleichen Zeit auf den heimischen Gemeindeämtern auf. Von 15. bis 22. April können alle wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreich das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien und die Initiative „Demokratie jetzt“ unterstützen.

Die Latte liegt für beide Volksbegehren hoch. Sie müssen während dieser so genannten Eintragungswoche je 100.000 Unterschriften erreichen. Dann muss der österreichische Nationalrat ihre Anliegen behandeln.

Dass die Begehren gemeinsam aufliegen, könnte den Initiatoren einiges an Synergien bringen. Es dürfte einfacher sein, Menschen zum Unterschreiben eines zweiten Volksbegehrens zu bewegen, als sie wegen eines einzigen ans Gemeindeamt zu bringen. Gleichzeitig wird es für die Betreiber beider Initiativen nicht einfacher werden, zu kommunizieren, dass es zwei unterschiedliche Volksbegehren sind.

Vermutlich Terminschwierigkeiten

Das Ministerium nennt „gebotene Verfahrensökonomie“ als Motiv für den ungewöhnlichen Schritt. Das dürfte nach Informationen aus gut informierten Kreisen eine Umschreibung für ein größeres Problem sein, getrennte Eintragungswochen innerhalb der gesetzlichen Fristen zu finden. Zwischen März und Mai werden in Österreich mehrere Landtage neu gewählt. Gleichzeitig gibt es in Wien Anfang März eine stadtweite Volksbefragung.

Der Gesetzgeber sieht zwischen den Urnengängen und möglichen Volksbegehren zeitliche Mindestfristen vor. Das schränkt den Spielraum des Innenministeriums erheblich ein. Zumal die Eintragungswochen für Volksbegehren spätestens sechs Monate nach ihrer Genehmigung stattfinden müssen. Eine Zusammenlegung war aus Sicht des Ministeriums wahrscheinlich die einfachste, wenn nicht die einzig mögliche, Variante.

Offiziell 8.567 Unterstützungserklärungen

Am Montagabend gab das Ministerium auch die offizielle Zahl der Unterstützungserklärungen an, die das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien erreichte. „Die Überprüfung hat eine Anzahl von 8.567 gültigen Unterstüt-zungserklärungen ergeben. Die gesetzlich erforderliche Mindestanzahl von 8.032 Unterstützungserklärungen wurde somit erreicht“, heißt es auf Amtsdeutsch in der Presseaussendung. Das ergibt eine erstaunlich niedrige Anzahl ungültiger Unterschriften. Am 31. Dezember hatten die Initiatoren 8.683 Unterstützungserklärungen abgegeben. 116 ungültige Erklärungen entsprechen ziemlich genau zwei Prozent. Allgemein wird bei Unterstützungserklärungen für Volksbegehren von einem doppelt so hohen Wert ausgegangen.

Christoph Baumgarten