„Freispruch nach 400 Jahren!“

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“Zum Zug gebunden”. Darstellung der Folter einer “Hexe” auf einem zeitgenössischen Kupferstich.

MÜNCHEN. (hpd) Die Initiative „Freispruch nach 400 Jahren“ hat sich u. a. an den Ministerpräsidenten und die Fraktionen im Landtag gewandt, endlich die in vielen Städten Bayerns in Folter- und Terrorprozessen wegen „Hexerey“ verurteilten, beraubten und ermordeten Frauen und Männer zu rehabilitieren.

In Bayern waren die Hochburgen der grauenhaften „Hexen“prozesse  und Justizmorde (Bamberg, Eichstätt und Würzburg), die in Protokollen mit den Namen der Verfolgten dokumentiert sind. Besonders hervorgetan hat sich der Fürstbischof von Eichstätt dem, von 1617 bis 1630, mindestens 274 Hinrichtungen anzulasten sind.

Anders als in Hessen und NRW wurde bis heute in Bayern niemand der von Kirche und Staat Gequälten und Hingerichteten rehabilitiert. Weder Kirchen noch Kommunen haben sich bisher dazu bereit gefunden, obwohl das in einer Demokratie auf der Grundlage der Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit wäre. Die Urteile der NS-Justiz wurden – nach einigen Mühen – aufgehoben und die Verurteilten rehabilitiert.

Was sollte Staat, Kommunen und Kirchen im Freistaat Bayern daran hindern, Gleiches bezüglich der Terrorprozesse des 15., 16., 17. Und 18. Jahrhunderts zu tun und die Geschädigten voll zu rehabilitieren?

Auch in Bayern ist sicher niemand der Auffassung, diese Justizmorde seien gerechtfertigt. Oder könnte irgendjemand Angst vor unwahrscheinlichen Regressansprüchen haben?

Die öffentliche namentliche Würdigung der gefolterten und ermordeten Frauen ist kein unnötiger Historizismus sondern eine deutliches und notwendiges Zeichen der Achtung der Menschenwürde und der Ächtung von Folter und Terrorjustiz in Geschichte und Gegenwart. (Folter als „Mittel der Wahrheitsfindung“ ist auch im 21. Jahrhundert noch kein (Un)Ding der Vergangenheit.)

Wolfram P. Kastner / Claus-Peter Lieckfeld

(Einer der Briefe im Anhang)