Damit der Klerus noch schneller ans Geld kommt: Banken übernehmen das Inkasso für die Kirchensteuer.
Ein Gespräch mit Rainer Ponitka
"Ihre Kirchensteuer wird noch einfacher', heißt es in Infoblättern von Banken. Hingewiesen wird dabei auf deren gesetzliche Verpflichtung, ab Januar 2015 den Kirchensteueranteil der Abgeltungssteuer – zum Beispiel auf Zinsen – einzubehalten und automatisch an die Kirchen weiterzuleiten. Was ist davon zu halten?
Einfacher wird es auf jeden Fall für die Kirchen, an Geld zu kommen. Der deutsche Staat hat es sich ja zur Aufgabe gemacht, sie zu finanzieren. Ab 2015 werden also nun Banken, Versicherungen, Aktiengesellschaften und Genossenschaften einmal jährlich die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen. Das ist nicht wirklich prickelnd, weil all das diese Finanzinstitute gar nichts angeht. Bisher ist die religiöse Gesinnung den Arbeitgebern über die Lohnabrechnung für jeden Mitarbeiter bekannt geworden; jetzt werden zusätzlich Bankangestellte darüber informiert, welcher Kirche der Bürger angehört oder nicht.
Die erste Regelabfrage dazu erheben die Banken am 31. August 2014. Mit diesen Daten arbeiten sie dann im Hinblick auf 2015. Empfehlenswert wäre aus unserer Sicht, bis zu diesem Stichtag aus der Kirche auszutreten, wenn man mit all dem nichts zu tun haben möchte. Der nächste Termin ist genau ein Jahr später angesetzt. Tritt ein Bürger zwischenzeitlich aus der Kirche aus, wird das nicht berücksichtigt. Über eine Einkommenssteuererklärung kann er sich die möglicherweise zu viel gezahlte Kirchensteuer zurückholen."