In den Streit darum, ob im regulären Unterricht an einer Volksschule zur Vorbereitung der Erstkommunion Kirchenlieder eingeübt werden dürfen, hat sich nun die österreichische Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet.
Sie hat auf eine Anfrage der Grünen geantwortet und festgestellt, dass "das Singen religiöser Lieder im "'normalen' Unterricht ... in einem 'bescheidenen' Rahmen zulässig [sei]", es "dürfe aber nicht ausschließlich zur Vorbereitung der Erstkommunion erfolgen."
Damit widerspricht sie dem zuständigen Landesschulrat, der einen Kritiker dieser Geflogenheit "mutmaßlich aufgrund dieses Falls" strafversetzt hatte.
Die Bildungsministerin Heinisch-Hosek weist darauf hin, dass "religiöse Inhalte als Teil der Lehre" nur im Religionsunterricht zulässig sind. "Nicht zulässig" ist danach "das Singen bzw. Üben religiöser Lieder im Gesamtunterricht ausschließlich zur Vorbereitung einer außerschulischen religiösen Feier (z.B. Erstkommunion)."