Polizeistaat zu Ehren Gottes?

oder Himmlischer Stellvertreter auf Erden provoziert irdische Klage.

 

MÜNCHEN. Die Gefahren, die dem Vertreter einer Himmelsmacht beim irdischen Besuch

Bayerns im 21. Jahrhundert drohen, sind von ungeahnter Vielfältigkeit und Größe. Sie machten vor über einem Jahr beim Besuch Benedikts XVI. nicht einmal halt vor Freising, dem Sitz des Erzbischofs.

Auch Gottvater selbst konnte nicht verhindern, dass von einem bis dahin unbekannten Subjekt geplant wurde, den "Heiligen Vater" durch ein selbst gemaltes Transparent mit der Aufschrift "Diskriminierung, Verleugnung... Kirche - Nein Danke!", aufgestellt in der privaten Wohnung des Subjektes direkt am geplanten Fahrtweges des Pontifex, übelst zu beleidigen und massiv zu bedrohen.

Einer solch vehementen Bedrohung schien der "Heilige Vater" trotz der geistigen Nähe zu seinem allmächtigen Vorgesetzten nicht gewachsen. Gottvertrauen ist wohl gut und auch noch reichlich verbreitet in Bayern, der Einsatz von "Sicherheitskräften" wird jedoch gerade im Süden des Rechtsstaates als das auf Erden womöglich wirksamere Mittel bei Gefahrenabwehr bevorzugt.

Sicherheitsfachkräfte im Einsatz

Zwei Fachkräfte der Sicherheitsbehörde verschafften sich gegen den erklärten Willen des o.g. Subjektes (Julian Maguhn) beherzt und unter Zuhilfenahme körperlicher Gewalt am 14.09.06 Zutritt zum Fenster der Wohnung, um das sicherheitsgefährdende Objekt vor Erscheinen des "Heiligen Vaters" zu beschlagnahmen und in Sicherheitsverwahrung zu bringen. Die beiden Sicherheitsfachkräfte gaben als Begründung ihrer Aktion u.a. an, dass "Die Inzusammenhangstellung von Kirche und Verleugnung (...) uns im Bezug auf den Tatbestand der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten zumindest grenzwertig (erschien)." Die Generalstaatsanwaltschaft gab der Beschwerde des Julian Maguhn keine Folge, da "Zusätzlich (...) noch darauf hingewiesen (wird), die Polizei hätte davon ausgehen können, das Personen, 'die unabhängig vom rechtlichen Inhalt der Transparente entsprechende provokative, gegen den Papstbesuch gerichtete ad hoc Aktionen starten, auch zu weiteren sicherheitsrelevanten Handlungen fähig sein könnten, weswegen auch aus dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr nach Artikel 23 PAG entsprechende polizeiliche Maßnahmen erforderlich waren'". Und weiter: "Auch der Vorwurf der Körperverletzung (ist) nicht gerechtfertigt. Der Anzeigeerstatter - Julian Maguhn (Anm.) -(hat) nämlich Widerstand geleistet, der gerechtfertigt mit unmittelbarem Zwang (hat) gebrochen werden müssen."

Es leuchtet jedem Bürger unseres Landes ein, dass in der Regel alle schweren Attentate vorab durch Transparente am Wohnungsfenster des Attentäters angekündigt werden. Auch aufgrund dieses zwingend logischen Zusammenhanges, der in Bayern schon lange vor Schily und Schäuble erkannt wurde, ist der Süden so sicher und ein echter Vorreiter der aktuellen bundesdeutschen Sicherheitspolitik.

Durchschnittliche staatsbürgerliche Ausbildung

Der bfg München unterstützt das Klageerzwingungsverfahren des Antragsstellers Julian Maguhn, Schüler in Freising, Mitglied des bfg München, das mit Schriftsatz vom 18.06.07 beantragt wurde. Grund für unsere nicht nur negative Einschätzung des Prozessrisikos bildet – wie unser demokratischer Rechtsanwalt Hartmut Wächtler/München im ersten Schriftsatz ausführt – die Tatsache, dass der Inhalt des Transparents selbst 'Diskriminierung Verleugnung, ... Kirche – Nein Danke!' (....) erkennbar weder eine Beleidigung noch eine Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes (darstellte). Hierfür hätte es auch keinerlei zeitraubender rechtlicher Prüfung bedurft. Die durchschnittliche staatsbürgerliche Ausbildung eines Polizeibeamten reicht hierfür aus, von der Ausbildung des beschuldigten Polizeidirektors (....) ganz zu schweigen."

Und wir haben ein wenig Hoffnung, dass die "durchschnittliche staatsbürgerliche Ausbildung" der bayerischen Richter zur angemessenen Beurteilung des Sachverhaltes ausreichen wird. Doch egal, wie langwierig und unter Umständen über Bayern hinausführend der Weg des Julian Maguhn gemeinsam mit dem bfg München sein wird , er bietet sicherlich die Möglichkeit, die "durchschnittliche staatsbürgerliche Ausbildung" aller Beteiligten und Anteilnehmer um bedeutende Erkenntnisse zu bereichern.

Prozesskostenbeiträge

Alle demokratischen Menschen und Institutionen bitten wir daher um Unterstützung, sowohl in Bezug auf Verbreitung der Nachricht, Kommentierung in der Presse und Spenden! Unter dem Stichwort "Maguhn" ist jede Spende auf das Konto des bfg München, Kto.Nr. 1815 801, Postbank München, BLZ 700 100 80 herzlich willkommen. Alle Spenden kommen ohne Abzug direkt dem Verfahren zugute; ab Euro 100,00 erhalten die Spender eine Spendenbescheinigung!

Fragen in diesem Zusammenhang erbitten wir direkt an den bfg München über info@bfg-muenchen.de, per Fax (089) 24 40 78 60 bzw. über Tel (089)77 59 88 (wird bei nicht besetzter Geschäftsstelle umgeleitet).

bfg München
Assunta Tammelleo
tammelleo@bfg-muenchen.de