Junger Schwuler im Iran hingerichtet

Kermanshah. (hpd) Nach Angaben des „Internationalen Komitees gegen Todesstrafe" wurde gestern Nacht der 21-jährige iranische Kurde

Makwan Moloudzadeh in der iranischen Stadt Kermanshah hingerichtet. Sein „Vergehen": Er soll vor 8 Jahren - als 13-Jähriger! - eine sexuelle Beziehung zu einem damals ebenfalls 13-jährigen Jungen gehabt haben. Seit 1979 wurden im Iran mindestens 4.000 schwule Männer hingerichtet. „Allein diese massenhaften Vergehen gegen die Rechte der Homosexuellen sollten genügen, um die Verantwortlichen des Iran vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen", erklärte Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime und Koordinatorin des Internationalen Komitee gegen Todesstrafe, gegenüber hpd.

 

Ahadi zufolge ist die Hinrichtung Moloudzadehs „ein trauriger Höhepunkt in der langen Unrechtsgeschichte der iranischen Mullah-Justiz". Das „Internationale Komitee gegen Todesstrafe" hatte gemeinsam mit „Amnesty International" und anderen humanitären Organisationen eine Rettungsaktion für Makwan gestartet. Unter dem starken internationalen Druck hatte schließlich auch der Justizminister des Iran, Ayatollah Mahmoud Hashemi-Shahroudi, eine Revision des Verfahrens gefordert.

Die lokalen Autoritäten in Paveh und Kermanshah wollten jedoch ein Exempel statuieren. Die Jugend sei zu frech geworden, ließ einer der Offiziellen verlauten. „Das islamische Regime versucht mit solchen Hinrichtungen ein Klima der Angst zu erzeugen", erklärte Ahadi. Anders ließe sich die Herrschaft der Mullahs, von Ahadi als „religiöser Faschismus" bezeichnet, kaum noch aufrechterhalten.

Ahadi will nun erreichen, dass der Fall Moloudzadeh in internationalen Gremien verhandelt wird. „Selbst für die iranische Unrechtsjustiz ist dies ein besonderer Fall!", meinte die Menschenrechtlerin. Denn Paragraph 1210 (1) des iranischen Zivilgesetzbuches setzt das Strafmündigkeitsalter bei Jungen auf 15 Jahre fest. Außerdem hat sich der Iran als Vertragsstaat des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" sowie des „UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes" dazu verpflichtet, keine Straftäter unter 18 Jahren hinzurichten. Trotzdem sind seit 1990 im Iran mindestens 27 Personen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Straftaten exekutiert worden, die sie als Minderjährige begangen hatten.

 

Michael Schmidt-Salomon