Säkulare Verbände, 7. Folge: IBKA

In zwangloser Reihenfolge veröffentlicht der Humanistische Pressedienst Darstellungen der einzelnen Verbände und Organisationen

über ihre Geschichte und heutigen Positionen. Diese Texte sind die Sichtweise der Verbände selber. Die Reihenfolge hat keinerlei inhaltliche Bedeutung.

 

 

Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um sich für Weltanschauungsfreiheit, Trennung von Staat und Religion sowie die Förderung vernunftgeleiteten Denkens einzusetzen.

Der IBKA wurde 1976 als Internationaler Bund der Konfessionslosen e.V. (IBDK) gegründet. Vorläufer war der Bund der Konfessionslosen Berlin (BKB, gegründet 1972 ), ein Zusammenschluss politisch engagierter Berliner Konfessionsloser. Ebenfalls 1972 wurde die heute vom Verein herausgegebene Zeitschrift Materialien und Informationen zur Zeit (MIZ) begründet. Seit 1982 führt der Verein den Namen Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA).

Menschenrechte und Selbstbestimmung

Der IBKA tritt ein für die Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte als unveräußerliche individuelle Rechte des einzelnen Menschen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt im IBKA der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Diese versteht er als die Freiheit, sich öffentlich wie nichtöffentlich zu religiösen oder nichtreligiösen Anschauungen zu bekennen oder dies zu unterlassen. Der IBKA tritt ein für die konsequente Trennung von Staat und Religion und die weltanschauliche Neutralität des Staates.

Der IBKA versteht die Menschenrechte nicht nur als reine Freiheitsrechte, sondern auch als soziale Rechte. Er hält es für die Pflicht jeder Gesellschaft, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der einzelne Mensch seine Rechte verwirklichen und sich entfalten kann.

Der IBKA tritt ein für individuelle Selbstbestimmung und deren Durchsetzung gegen überkommene Traditionen sowie religiöse und weltanschauliche Normen. Ausdrücklich abgelehnt wird der Gedanke eines kollektiven Gruppen-Selbstbestimmungsrechts, das es kulturellen Gruppen erlauben würde, Normen einer Gruppe allen Gruppenmitgliedern aufzuzwingen und dabei die Rechte der einzelnen Gruppenmitglieder zu missachten.

Der IBKA und die Religion

Der IBKA übt Religionskritik, weltanschauliche Debatten stehen bei ihm jedoch nicht im Mittelpunkt. Die Menschenrechte sind für ihn ein Wert an sich, der keiner weltanschaulichen Begründung bedarf.

Wo individuelle Rechte aufgrund überkommener kollektiver Normen missachtet werden, ist Religion sehr häufig ein maßgeblicher Faktor.

Religionen und religiöse Gemeinschaften maßen sich oftmals an, Normen auch für diejenigen zu setzen, die der betreffenden Religion gar nicht angehören. Kirchen und andere Religionsgemeinschaften üben einen gesellschaftlichen Einfluss aus, der auch das Leben Nichtreligiöser tangiert.

Ein Beispiel für einen Eingriff in individuelle Grundrechte stellt die Tatsache dar, dass kirchliche Einrichtungen vom allgemeinen Arbeitsrecht ausgenommen sind. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigten; beispielsweise können sie nicht aus der Kirche austreten, ohne ihren Arbeitsplatz aufs Spiel zu setzen. Angesichts des Umstands, dass kirchliche Arbeitgeber in einigen Berufen eine dominierende Stellung haben, ist dies ein echtes Problem. Der Staat macht sich hier doppelt schuldig: Einmal durch Gewährung des Privilegs an die Kirchen, ihre Mitarbeiter gängeln zu dürfen, und durch eine unzureichende Einrichtung von weltanschaulich neutralen Alternativen.

In Anbetracht dieser Problematik nimmt der IBKA seit einiger Zeit auch Menschen als außerordentliche Mitglieder auf, die aus ökonomischen oder sozialen Gründen gezwungen sind, gegen ihre Überzeugung einer religiösen Gemeinschaft anzugehören. Diese Personen werden im IBKA als „Zwangskonfessionalisierte" bezeichnet.

Der IBKA befürwortet das Recht auf Religionsausübung, ist aber nicht bereit, hinzunehmen, dass Religionen in Rechte Anders- und Nichtgläubiger eingreifen. Er übt öffentlich Kritik ohne Rücksicht auf Tabus. Er wendet sich auch dagegen, Religionskritik zu tabuisieren, indem die „Verletzung religiöser Gefühle" zum Tabu erklärt wird. Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit, über Religion zu lachen.

Der IBKA wendet sich gegen die Privilegierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dazu gehört beispielweise in Deutschland das Privileg, sich in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisieren zu können. Nach Auffassung des IBKA verstößt dies gegen die Trennung von Staat und Religion.

Die Trennung von Staat und Religion wird in Deutschland in einer Vielzahl weiterer Formen verletzt, z.B. durch Konkordate und Staatskirchenverträge, Einzug der Kirchensteuer durch den Staat, konfessionellen Religionsunterricht an staatlichen Schulen u.v.a.m.

Tätigkeit des IBKA

In der Auseinandersetzung mit organisierter Religion setzt der IBKA auf Vernunft und Aufklärung sowie auf Bildung. Er will aufklären über Wesen, Funktion, Strukturen und Herrschaftsansprüche von Religionen im allgemeinen und Kirchen im besonderen. Er begreift Religionskritik umfassend im Sinne von Ideologiekritik und wendet sich gegen jeglichen Dogmatismus.

Zwar versteht sich der IBKA als Interessenvertretung von Nichtreligiösen, seine Arbeit ist aber am Gemeinwohl orientiert. Er wendet sich gegen jegliche Diskriminierung, gegen Rassismus und Antisemitismus. Er tritt ein für internationale Zusammenarbeit und Völkerverständigung.

Die Aktivitäten des IBKA entsprechen seinem Grundverständnis als politischer Verband, der aufklären möchte. Er ist publizistisch tätig (Zeitschrift MIZ, Mitgliederrundbrief), druckt Flugblätter und Broschüren und ist im Internet aktiv. Mit dem Freigeisterhaus betreibt er das größte deutschsprachige Internetforum mit säkularem Themenschwerpunkt in säkularer Trägerschaft.

Wo dies möglich ist, sucht der IBKA seine Ziele auch mit juristischen Mitteln zu verfolgen. So unterstützt er derzeit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kirchenaustrittsgebühr.

Der IBKA verlieh von 2000 bis 2006 den Erwin-Fischer-Preis an Personen und Organisationen, die sich im Sinne der Ziele des IBKA verdient gemacht haben. Ab 2008 wird er den IBKA-Preis verleihen.

Für die Verwirklichung seiner Ziele strebt der IBKA nach Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Verbänden. International bestehen Kontakte zum Atheist Centre Vijayawada (Indien) und der Aziz-Nesin-Stiftung (Türkei). Der IBKA ist korporatives Mitglied der Atheist Alliance International (Sitz USA).

Kontaktinformationen können der Pressemappe (Link nebenstehend) entnommen werden.

René Hartmann