Sterbehilfe: Sachlichkeit ist nötig

BERLIN. (hpd) Am morgigen Freitag, 4. Juli, wird es im Deutschen Bundesrat eine Debatte

über einen Antrag mehrerer unionsgeführter Bundesländer geben, der die „organisierte“ Sterbe- bzw. Suizidhilfe verbieten und unter Strafe stellen will.

Zeitnah hat die propagandistisch verwertete Sterbehilfe des ehemaligen Hamburger Justizsenators Dr. Kusch berechtigt einigen Medienaufruhr verursacht. Man kann nur hoffen, dass damit die eigentliche Debatte um Patientenverfügungen zu mehr Selbstbestimmung für kranke und sterbewillige Menschen nicht vom Tisch gefegt wird.

Zu diesen Vorgängen erklärt der Präsident des HVD, Dr. Horst Groschopp:

„Wir begrüßen nach wie vor den Gesetzentwurf Stünker & Co. Die Gegner des eingebrachten Gesetzentwurfs nutzen jede sich bietende Gelegenheit, diesen zu Fall zu bringen, indem sie Gefahren und Machenschaften beschwören. Sie werden mit zunehmenden Restriktionen gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung jedoch keinen Erfolg haben. Herrn Dr. Kusch ist entgegenzuhalten: Auf diesem sensiblen und sehr persönlichen Gebiet des begleiteten Suizids verbietet sich jede Markschreierei. Indem Sie Staat und Justiz ’ausprovozieren’, haben Sie dem berechtigten Anliegen Betroffener einen Bärendienst erwiesen.

Der HVD verweist auf seine über 15jährigen guten Erfahrungen mit Patientenverfügungen, seine Praxis der humanistischen Beratung und Unterstützung. Ambulante und stationäre Einrichtungen, die Ärzteschaft, die Hospiz- und Palliativ-Care-Versorger sind aufgefordert, verlässliche Netzwerke zu bilden, um den Patientenwillen zu achten. Gemeinsames Ziel sollte sein, Suizide zu verhüten und Schwerstkranken bestmögliche Versorgung anzubieten. Dennoch gehört dazu, den freiverantwortlichen, ärztlich assistierten Suizid und die Wahlmöglichkeit zur selbst bestimmten Leidensverkürzung nicht absolut auszuschließen. Dazu bedarf es jedoch eines ethischen Dialogs. Auch ist fachliches Wissen nötig, z.B. darüber, wie ein freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit palliativmedizinisch und -pflegerisch zu begleiten ist.

Nur eine Vergrößerung des Wissens bei Ärzten und Patienten zum Thema des frei verantworteten Suizids und einfühlsame Gespräche mit den Patienten können einen würdevollen Umgang mit Sterbewünschen garantieren. Der HVD hat sich deshalb entschlossen, sich an der Verbreitung des soeben erschienenen Buches ’Wege zu einem humanen, selbst bestimmten Sterben’ (Amsterdam, Juli 2008) von Pieter Admiraal, Boudewijn Chabot u.a. zu beteiligen. Es enthält auch Wissen über den Gebrauch von suizidgeeigneten Medikamenten. Der HVD wird das Buch auf Wunsch bereithalten für seine Mitglieder und Förderer, die beim HVD den Prozess einer sorgfältig aufgesetzten Patientenverfügung durchlaufen haben, sowie für Ärztinnen und Ärzte. Es kann nicht sein, dass der Politik (v.a. aus der Union) nicht viel mehr einfällt, als mit Empörung und gesetzlichen Verbotsforderungen auf Machenschaften wie die von Herrn Kusch und anderen zu reagieren.“

Für Rückfragen steht Ihnen Gita Neumann unter der Telefonnummer (030) 613904-19 zur Verfügung.