Völlig verfehltes Gesetzesvorhaben

BERLIN. (HU) Humanistische Union legt Stellungnahme zum Gesetzentwurf über die Reform des BKA-Gesetzes vor: Gesetzgeber plant

erneut unzulässige Überwachungsvorhaben und überschreitet seine Kompetenzen

 

Der Bundestag berät gegenwärtig über den Gesetzentwurf für eine Novelle des BKA-Gesetzes. Zu der parlamentarischen Sachverständigen-Anhörung, die heute (15. September) im Innenausschuss stattfindet, ist der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, der Berliner Strafverteidiger Dr. Fredrik Roggan eingeladen. In seiner Stellungnahme für die Abgeordneten kritisiert er den vorliegenden Gesetzentwurf als völlig verfehlt. "Der Gesetzentwurf sollte schon deshalb überarbeitet werden, weil er unverständliche handwerkliche Fehler bis hin zu falschen Verweisungen enthält."

Auch in inhaltlicher Hinsicht bestehe erheblicher Nachbesserungsbedarf, so Roggan. "Die Vorschrift zur sog. Online-Durchsuchung etwa enthält keine gesetzlichen Vorkehrungen, dass das BKA nicht in die falschen Computer eindringt. Der Gesetzgeber nimmt damit in Kauf, dass die Ermittler unbescholtene Bürger ausforschen." Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sei nicht hinnehmbar, dass die Behörde allein entscheiden könne, wie sie den Bundestrojaner in den Zielrechner einbringe. Das Gesetz lasse in dieser Hinsicht die Vermutung aufkommen, die BKA-Beamten könnten heimlich in die Wohnung der Zielpersonen eindringen. "Der Gesetzentwurf lässt einen ernsthaften Schutz der Privatsphäre vermissen. Verfahrensrechtliche Sicherungen werden erneut eingeschränkt, der Schutz der Intimsphäre ist bei der Online-Durchsuchung de facto abgeschafft."

Gesetzgeberischer Ungehorsam gegenüber dem Bundesverfassungsgericht

Der Gesetzentwurf zeichnet sich nach den Worten von Roggan einmal mehr durch einen gesetzgeberischen Ungehorsam gegenüber dem Bundesverfassungsgericht aus. Der geplante Einsatz der Rasterfahndung stehe klar im Widerspruch zu den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts. "Ausdrücklich haben die Karlsruher Richter die Maßnahme nur bei konkreten Gefahren zugelassen", merkt Roggan an. "Der Entwurf setzt sich bewusst über die Rechtsprechug des Bundesverfassungsgerichts hinweg. Nicht anders ist es zu erklären, dass Rasterfahndungen erlaubt werden sollen, wenn die Polizei lediglich vermutet, dass irgendwann einmal eine Straftat begangen werde. Gerade das haben die Karlsruher Richter aus Verhältnismäßigkeitsgründen ausdrücklich untersagt." Aus diesem Grunde dürfe der Gesetzentwurf den Bundestag keinesfalls unverändert passieren.
Angesichts der wiederholten Erfolglosigkeiten von Rasterfahndungen forderte Roggan den Gesetzgeber dazu auf, endlich den Mut aufbringen, chronisch erfolglose Fahndungsmethoden der Rechtsgeschichte anzuvertrauen.

Die ausführliche Stellungnahme von Dr. Fredrik Roggan, eine Zusammenfassung sowie weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Sven Lüders

Die wichtigsten Kritikpunkte am Entwurf des BKA-Gesetzes im Überblick:

1. Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die vorbeugende Verbrechensbekämpfung
2. Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die allgemeine Gefahrenabwehr
3. Lückenhafter Schutz der Intimsphäre
4. Richtervorbehalt teilweise außer Kraft gesetzt
5. Starke Zweifel an der Notwendigkeit und Effektivität von Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen
6. Online-Durchsuchungen sind unnötig, da die Verfolgung terroristischer Vereinigungen i.d.R. vor der Gefahrenabwehr einsetzt
7. Die vorgeschlagenen Regelungen zur Online-Durchsuchung verstoßen gegen den Gesetzesvorbehalt für Grundrechtseinschränkungen und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit
8. Rasterfahndungen sind jenseits konkreter Gefahren unzulässig