Religionsschutz vs. Menschenrechte

LUDWIGSHAFEN. (flg/hpd) Seit 1999 verabschiedeten die Vereinten Nationen ständig unverbindliche Resolutionen zu „Diffamierung von Religionen". Jedoch zum ersten Mal überhaupt schlug ein Teil der Vereinten Nationen einen verbindlichen Vertrag zur „Bekämpfung der Diffamierung von Religionen" vor.

Die Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz ruft zum Widerstand auf.

In einer Versammlung in Genf, die am 30. Oktober 2009 zu Ende ging, schlugen Pakistan im Namen der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) und Nigeria im Namen der Afrika-Gruppe, einen verpflichtenden Vertragsanhang zum ICERD, einem vorhandenen internationalen Vertrag gegen Rassismus, vor.
 

Inzwischen brachte Syrien im Namen der OIC am 29. Oktober 2009 in New York zusammen mit Venezuela und Weißrussland, eine weitere Resolution in der Vollversammlung zur „Bekämpfung der Diffamierung von Religionen" ein.
 

Diese Resolution verstärkt die Glaubwürdigkeit des Vorschlages eines verpflichtenden Vertrages und gibt weiterhin eine internationale Deckung für heimische Blasphemie-Gesetze in Ländern wie Pakistan und Sudan. Diese Gesetze schützen immer nur eine Religion auf Kosten aller anderen religiösen und weltanschaulichen Richtungen. Eine vorläufige Abstimmung über die Resolution ist gegen Ende November und eine endgültige Abstimmung Anfang bis Mitte Dezember zu erwarten.

Internationale Rückendeckung für heimische Blasphemie-Gesetze

In Antwort darauf unterstützt die Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz eine Gemeinsame Erklärung der Zivilgesellschaft gegen das Konzept der „Diffamierung von Religionen", initiiert von der „Becket Stiftung für Religiöse Freiheit" und unterzeichnet von über hundert Menschenrechtsorganisationen. Diese Koalition besteht aus Organisationen von so unterschiedlichen Religionen wie Muslimen, Christen, Baha'is. Juden, Hare Krishnas und Atheisten, Humanisten und nichtreligiösen Organisationen aus über 20 Ländern der Welt.

Menschenrechte sollen den einzelnen, nicht Ideen oder Regierungen schützen, hingegen ermächtigt das Konzept der „Diffamierung von Religionen" Regierungen, selbst auszuwählen, welche friedlich ausgedrückten Ideen sie dulden, welche nicht und ermutigt daher ein willkürliches Vorgehen gegenüber „abweichenden" Auffassungen. Für Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt ist es wichtig, sich gegen dieses einseitige Konzept zu wehren bevor es verbindliches Recht wird.

FLG Pfalz