„Zynische Propagandalüge“
Noch drastischere Worte fand der Philosoph und Erziehungswissenschaftler Michael Schmidt-Salomon, der als Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung die Anliegen der ehemaligen Heimkinder unterstützt: „Es ist erwiesen, dass Heimkinder unter Androhung drastischer Strafen dazu gezwungen wurden, Arbeiten in der Industrie, im Dienstleistungsgewerbe oder in der Landwirtschaft zu verrichten. Dass die Mehrheit der Vertreter am Runden Tisch für diesen klaren Sachverhalt den Begriff ‚Zwangsarbeit’ ablehnt, weil dieser Begriff angeblich für die „NS-Zwangsarbeiter“ reserviert sei, kann man nur als zynische Propagandalüge bezeichnen! Sollen wir denn wirklich glauben, dass Frau Vollmer und all die anderen hochrangigen Vertreter der Kirchen und des Staates die deutsche Verfassung nicht kennen?! In Artikel 12 Absatz 3 unseres Grundgesetzes heißt es wörtlich: ‚Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.’ Wäre der Begriff ‚Zwangsarbeit’ tatsächlich für die Verbrechen des NS-Regimes reserviert, müsste Artikel 12 Absatz 3 sofort aus dem deutschen Grundgesetz gestrichen werden! In Wahrheit bezeichnet der Begriff ‚Zwangsarbeit’ einen eindeutig definierten, juristischen Sachverhalt, der keineswegs mit den NS-Verbrechen identisch ist. Es ist deshalb einigermaßen zynisch, wenn der Runde Tisch die nazistischen Gräueltaten heranzieht, um mit Hilfe dieses rhetorischen Kniffs den realen Sachverhalt der erzwungenen Kinderarbeit in den Heimen zu vernebeln! Man spürt die Absicht und ist verstimmt!“
Außerdem kritisierte Schmidt-Salomon, dass der Zwischenbericht die Ursachen für die Menschenrechtsverletzungen in den deutschen Heimen unzulässig ausblende: „Es ist erfreulich, dass der Zwischenbericht die zentralen Fakten anerkennt und von einem ‚System Heimerziehung’ spricht – statt von einigen ‚bedauerlichen Einzelfällen’. Unzulässig ist jedoch der im Zwischenbericht unternommene Versuch, das „System Heimerziehung“ über den Vergleich mit der damals praktizierten Familienerziehung tendenziell zu entschuldigen. Denn für die autoritäre Erziehung sowohl in den Heimen als auch in den Familien waren letztlich dieselben gesellschaftlichen Kräfte maßgeblich verantwortlich: nämlich die christlichen Kirchen, die die damals längst schon entwickelten Ansätze zu einer weniger autoritären, undogmatischeren Pädagogik als ‚unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild’ abwiesen! Es waren nun einmal christliche Überzeugungen, die uneheliche Kinder in den Augen der Gesellschaft zu ‚Bastarden’ werden ließen! Und es waren ebenso christliche Vorstellungen, die Erzieher glauben ließen, dass wer sein Kind liebe, es auch züchtigen müsse! Die eigentliche Tragik der Heimkinder besteht insofern darin, dass sie die besonderen ‚Segnungen’ dieser Pädagogik aus erster Hand erfahren mussten, während andere Kinder ihr nur vermittelt durch möglicherweise etwas weniger glaubensfeste Eltern ausgeliefert waren!“
Die Kirchen müssen zahlen!
„Von daher“, so Schmidt-Salomon in seiner abschließenden Bilanz, „hätten die Kirchen heute allen Anlass, sich bei einem Großteil der Kinder zu entschuldigen, die in den 40er, 50er und 60er Jahren aufgewachsen sind! Im Falle der Heimkinder, für die sie direkt verantwortlich waren, reicht eine solche, rein verbale Entschuldigung jedoch keineswegs aus! Die Kirchen können sich nicht aus der Affäre ziehen nach dem Motto: ‚Liebe Heimkinder, wir haben zwar gut an euch verdient und euch systematisch gequält, aber außer unserem tiefsten, aufrichtigen Bedauern dürft ihr keinen müden Cent von uns erwarten!’ Wer einen so hohen moralischen Anspruch vor sich herträgt wie die christlichen Kirchen, der darf nicht kneifen, wenn es darum geht, diesen Ansprüchen in der Realität halbwegs gerecht zu werden! Die Kirchen haben, wie wir aus sicherer Quelle wissen, sehr wohl das finanzielle Vermögen, um die ehemaligen Heimkinder für das an ihnen verübte Unrecht angemessen zu entschädigen! Falls die Kirchen für die Folgen ihrer Verbrechen nicht freiwillig zahlen wollen, so müssten sie dazu gezwungen werden! Menschenrechtsverletzungen sind nun einmal keine Kavaliersdelikte!“
Demo am 15. April
Um den bislang am Runden Tisch nur wenig beachteten Forderungen der Heimkinder Nachdruck zu verleihen, plant der VeH am 15. April 2010 eine groß angelegte Demo in Berlin. „So schnell lassen wir uns ganz gewiss nicht unterkriegen!“, sagte Monika Tschapek-Güntner. „Die Damen und Herren am Runden Tisch sollen wissen, dass wir ihre Vorschläge nicht kritiklos schlucken werden! Sie haben es zwar erfolgreich verhindert, dass wir mit juristischem Beistand am Runden Tisch mitwirken dürfen, doch das heißt nicht, dass wir als NGO nicht auch auf anderem Wege gesellschaftlichen Druck aufbauen können!“
C.F.