LUDWIGSHAFEN (hpd) Die Forderung nach Abschaffung des § 166 StGB gehört zum Grundrepertoire der säkularen Verbände. Aber die juristische Verfolgung von Religionskritik ist nur ein Aspekt des Themenbereichs „Religiöse und weltanschauliche Meinungsfreiheit“. Am 13./14. März befasst sich eine Tagung mit „Blasphemie“ und den Reaktionen darauf.
Organisiert wird die Veranstaltung vom Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften (DFW) und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Ausgehend von einer Kritik des „Gotteslästerungsparagraphen“ sollen damit zusammenhängende Fragen der Wissenschafts-, Kunst- und Meinungsfreiheit angesprochen werden. Dabei wird die Situation in Deutschland der Rechtslage in anderen europäischen Staaten gegenübergestellt. Ziel ist, eine breiter angelegte Debatte über religiöse und weltanschauliche Meinungsfreiheit zu führen, die auch die Frage beinhaltet, „welche Kooperations- und Anerkennungsmöglichkeiten der individuellen Religionsfreiheit“ es gibt und inwiefern diese eine strafrechtliche Sanktionierung ersetzen können.
Nach einführenden Kurzreferaten sind vier Arbeitsgruppen vorgesehen, die einzelne Aspekte der Diskussion vertiefen sollen. Den Input liefern hpd-Redakteur Gunnar Schedel (Rechtliche und politische Auswirkungen des § 166), Rainer Statz (Meinungsfreiheit und Blasphemie) und Silvana Uhlrich (Kunst- und Kulturfreiheit und Blasphemie).Anschließend wird es in den Arbeitsgruppen um die Abschaffung des § 166 StGB, um „Religionsfreiheit und öffentlicher Friede“, um Einschränkungen der Kunstfreiheit sowie um die Rechtssituation in anderen EU-Staaten gehen.
Die Tagung finder in den Räumen der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz (Wörthstr. 6a, Ludwigshafen) statt. Anmeldungen zum Seminar können unter dfw-praesident@web.de erfolgen oder schriftlich an: DFW, Dr. Volker Mueller, Rudolf-Breitscheid-Str. 15, 14612 Falkensee. Der Tagungsbeitrag liegt bei 15 Euro.