61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.
Anlässlich des heutigen Weltkindertags fordert der SOS-Kinderdorf e.V., dass die Rechte von jungen Menschen endlich nachhaltig gestärkt und verlässlich umgesetzt werden. Die Kinderhilfsorganisation erwartet von einer neu gewählten Bundesregierung, die Integration der Kinderrechte ins Grundgesetz zügig und mit Nachdruck anzugehen. Auch UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen, dass es dringend an der Zeit ist, die Kinderrechte umzusetzen und eine gerechte und nachhaltige Welt zu schaffen – für Kinder und mit ihnen gemeinsam.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz direkt nach der Bundestagswahl. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind Kinderrechte im Grundgesetz ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bestehe die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk attestiert der Bundesregierung Versagen bei der Bekämpfung der Kinderarmut. Die Organisation fordert zudem langfristige Maßnahmen für die Krisenfestigkeit des Bildungssystems.
In dieser Legislaturperiode werden Kinderrechte kein Teil der deutschen Verfassung mehr. Kinderschutzverbände und humanistische Organisationen bedauern diese Entwicklung.
Am heutigen Freitag findet im Bundesrat die 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz statt. Aus diesem Anlass hat ein Bündnis von mehr als 100 Organisationen einen gemeinsamen Appell veröffentlicht, der den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend kritisiert. Zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs zählen neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland und dem Kinderschutzbund die Giordano-Bruno-Stiftung sowie der Humanistische Verband Deutschlands.
TERRE DES FEMMES überreichte die Petition "Den Kopf frei haben!" an das Bundesjustizministerium: Über 38.000 UnterstützerInnen sowie zahlreiche Verbände fordern ein Verbot des sogenannten "Kinderkopftuches" in öffentlichen Bildungseinrichtungen.
Der Oldenburger Fall hat einige Beachtung gefunden. In einem Prozess wegen Kindesmisshandlung erschien der Angeklagte ohne Verteidigung vor Gericht. Dafür nahm ihn dann der Staatsanwalt in Schutz. Er berief sich dabei auf kein deutsches Gesetzbuch, sondern auf eine Sprüchesammlung eines bronzezeitlichen Gotteskultes. Schon in der Bibel, so der Staatsanwalt, heiße es, wer seine Kinder liebe, der züchtige sie, und auch der Experte in Kindererziehungsfragen, Papst Franziskus, habe bekanntlich das Schlagen von Kindern zur Normalität erklärt.
Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) ist der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. 72 Prozent sind der Ansicht, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden.
Heute wird im Deutschen Bundestag über Anpassungen des sogenannten Freizügigkeitsgesetzes/EU verhandelt, des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Anlässlich der geplanten Anpassungen fordert die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES, dass die Lücke, die das Gesetz für Betroffene von Frühehen birgt, geschlossen wird.
Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni fordert ein breites Bündnis von knapp 60 Organisationen, darunter auch der Humanistische Verband Deutschlands, den Bund sowie Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient.
Am Freitag diskutierte der Bundestag über einen Antrag der AfD über die verfassungsrechtliche Prüfung und die Beratung eines Verbots des Tragens von Kinderkopftüchern in Kindertagesstätten und Schulen. Im Anschluss wurde der Antrag an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten steigt immer weiter an. Darauf weist das Deutsche Kinderhilfswerk in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesrat auf, Kinderrechte noch im Jahr 2020 im Grundgesetz zu verankern und damit ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung einzulösen.
Das "Aktionsbündnis Kinderrechte" begrüßt, dass mit dem am 26. November 2019 vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein großes Stück näher rückt.