Strafrecht in multikulturellen Gesellschaften

Aktuelle Fragen des Strafrechts in multikulturellen Gesellschaften hat die Berliner Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Tatjana Hörnle in einem Vortrag am Exzellenzcluster dargelegt.

Der Sender DRadio Wissen hat diesen Vortrag in seiner Sendung "Hörsaal" anlässlich der im Januar verübten Anschläge in Paris ausgestrahlt.

Darin erörtert die Wissenschaftlerin der Humboldt-Universität Berlin zunächst, ob Verbotsnormen angesichts der wachsenden gesellschaftlichen Vielfalt angepasst, aufgehoben oder verschärft werden müssen. Sie plädiert in dem Vortrag einerseits dafür, "über solche Fragen nachzudenken, ohne eine Anpassung an geänderte gesellschaftliche Verhältnisse abzublocken". Andererseits solle die Rechtswissenschaft bei der Entscheidungsfindung "bewusst Distanz gegenüber emotional aufwühlenden Ereignissen wie den jüngsten Anschlägen in Paris halten".

Kommentare (2)

Frank Linnhoff (nicht überprüft)

Mo. 9 Feb 2015 - 13:09

Den Vortrag von Prof. Tatjana Hörnle habe ich mit großem Interesse gehört. Vielen Dank für den Link. Ihre Meinung zum deutschen Blasphemiegesetz, welches sie für überflüssig hält, sind eindeutig und logisch, ebenso ihre Meinung zu den Charlie Hebdo Morden in Paris. Wie Recht sie doch hat mit ihrer Ansicht, dass die Rechtswissenschaft bewusst Distanz gegen emotional aufwühlende Ereignisse zu halten hat. Wozu mangelnde emotionelle Distanz führt, zeigt der Fall eines 8 jährigen Schülers in Nizza, welcher aus seiner Klasse abgeführt und auf der Polizeistation verhört wurde, nachdem sein Lehrer ihn angezeigt hatte, Äußerungen gemacht zu haben, welche den Terrorismus fördern.

Was haben denn die Vorgänge in Nizza mit der von Frau Hörnle zu Recht verlangten Distanz der Rechtswissenschaft zu emotional aufwühlenden Ereignisse zu tun? Doch wohl nichts. Dass es nötig ist, auch bei Schülern Klärungen vorzunehmen, wenn es um deren Befürwortung von Terroranschlägen geht, sollte eigentlich keiner Begründung bedürfen. Schließlich können Achtjährige (oder Jüngere) auch schon als Selbstmordattentäter eingesetzt werden.

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