Eigentlich sollen "religiöse Gefühle" geschützt werden, aber auch Kriminelle haben entdeckt, wie man mit Pakistans strengen Blasphemie-Gesetze Menschen erpressen kann. Seit auch "Online-Blasphemie" unter Strafe steht, werden die islamistischen Gesetze zunehmend für persönliche Fehden, politische Verfolgung und kriminelle Machenschaften benutzt.
Gemeinsam mit fünf anderen Bürgerrechtsorganisationen hat die Humanistische Union gestern eine Erklärung veröffentlicht. Darin wird gefordert, angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Probleme im Wahlkampf nicht auf Populismus zu setzen, sondern demokratische Spielregeln einzuhalten. Der hpd veröffentlicht die Erklärung im Wortlaut.
Ein mittlerweile 100 Jahre alter ehemaliger KZ-Aufseher soll im hessischen Hanau vor Gericht kommen. Es könnte der letzte Prozess dieser Art gegen einen NS-Täter werden. Eine juristische Groteske ist es schon jetzt – vor allem aber der Beleg einer skandalösen Verspätung.
Wer hütet die Hüter? Ein neues Gesetzesvorhaben will das Bundesverfassungsgericht stärker gegen politische Instrumentalisierung schützen. Dazu sollen wesentliche Strukturmerkmale im Grundgesetz verankert werden. Drei Lücken bleiben jedoch bestehen, zeigt ein juristisches Expertenteam. Diese ließen sich jedoch schließen.
Ende Juli scheiterte ein in der Schweiz geplanter Einsatz der Todeskapsel Sarco an einer schweren Persönlichkeitsstörung der angereisten Kandidatin. Die Amerikanerin hatte gegen die Sarco-Betreiber, den Verein The last resort (TLR), schwerste Verleumdungen in die Welt gesetzt – die inzwischen als Lügen entlarvt sind. Doch eine nunmehr gelungene Suizid-Premiere bringt die Sarco-Aktivisten in wirklich ernste Probleme: Die Schweizer Justiz schlug unerwartet hart zu und nahm mehrere Personen fest.
Im Arsenal der katholischen Strafen markiert die Exkommunikation, gemeinhin als Kirchenbann tituliert, den absoluten Tiefpunkt. Für den atheistischen Geist mag dieses Instrument der Disziplinierung ebenso irrelevant erscheinen wie die Frage, ob sich in exakt 1.000 Jahren zur Mittagszeit irgendwo in China ein mit Reis befüllter Sack unter dem Einfluss eines heftigen Windstoßes für eine Zehntelsekunde um 0,01 Zentimeter in südlicher Richtung neigen wird. In die Psyche eines tiefgläubigen Menschen schneidet die Exkommunikation hingegen tief ein und erweckt bei ihm existentielle Ängste.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor dem Landgericht Berlin Anklage gegen Arne Semsrott, den Projektleiter von "Frag den Staat", erhoben. Denn Semsrott hatte im August 2023 drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus dem laufenden Strafverfahren gegen die "Letzte Generation" veröffentlicht.
Noch vor der Sommerpause könnte über eine Neuregelung der Sterbehilfe entschieden werden. Die Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) spricht sich für eine neues Strafgesetz aus, das die Selbstbestimmung am Lebensende gravierend einschränken soll. Was ist davon zu halten?
Die Kirche haftet für die Missbrauchstaten ihrer Kleriker, die ihr Amt zur Tatbegehung nutzen, und zwar unabhängig von einem Verschulden der Leitungsverantwortlichen. Das folgt aus den Grundsätzen der Amtshaftung, wie sie von Gerecke/Roßmüller letztes Jahr in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ausführlich dargestellt wurden. Diese in der Rechtspraxis herrschende Auffassung wurde nunmehr vom Landgericht Köln in seinem Urteil vom 13. Juni bestätigt.
Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Schon vor Zeiten wurde der Überbringer schlechter Neuigkeiten getötet. Auch heute kämpft ein Julian Assange um seine Freiheit, weil er negative Nachrichten zu verbreiten half. Und aktuell will der Kölner Woelki jemandem den Mund verbieten.
Kindern ist vermeidbares Leid zu ersparen – diesem Grundgedanken des Kinderschutzes stimmt heute jeder sofort zu. Völlig konträr dazu sind medizinisch unnötige Verletzungen des sexuellen Intimbereichs von Kindern aber gestattet. Wir müssen wieder über die Jungenbeschneidung sprechen.
Erstaunlicherweise blieben juristische und rechtssystematische Aspekte bei der Diskussion um das BVerfG-Urteil zum § 217 StGB seligen Angedenkens und eine Neuregelung zwar nicht unbeachtet, aber zumindest womöglich doch wenig mit Bedacht. Dabei ist es elementar für die rechtsstaatliche Gesetzgebung, dass sie sich auch "ungeschriebenen" Rechtsgrundsätzen verpflichtet fühlt, die Kernbestand einer Rechtsstaatlichkeit sind. Nicht umsonst spricht man ja von "Recht und Gesetz" – das wäre nicht erforderlich, gäbe es zwischen den beiden Begriffen keine Differenzierung.
Die Beichte gilt gemeinhin als Raum, in dem Täter über begangene Verbrechen sprechen können, ohne Polizei oder Staatsanwaltschaft zu fürchten. Wenn das Gesetz Priester nicht verpflichtet, die Behörden über derartige Geständnisse zu informieren, bleiben Taten wie sexueller Kindesmissbrauch lange unentdeckt. Deshalb versuchen US-amerikanische Politikerinnen und Politiker seit Jahren, neue Gesetze einzuführen, um diesem impliziten Täterschutz einen Riegel vorzuschieben.