Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Schon vor Zeiten wurde der Überbringer schlechter Neuigkeiten getötet. Auch heute kämpft ein Julian Assange um seine Freiheit, weil er negative Nachrichten zu verbreiten half. Und aktuell will der Kölner Woelki jemandem den Mund verbieten.
Kindern ist vermeidbares Leid zu ersparen – diesem Grundgedanken des Kinderschutzes stimmt heute jeder sofort zu. Völlig konträr dazu sind medizinisch unnötige Verletzungen des sexuellen Intimbereichs von Kindern aber gestattet. Wir müssen wieder über die Jungenbeschneidung sprechen.
Erstaunlicherweise blieben juristische und rechtssystematische Aspekte bei der Diskussion um das BVerfG-Urteil zum § 217 StGB seligen Angedenkens und eine Neuregelung zwar nicht unbeachtet, aber zumindest womöglich doch wenig mit Bedacht. Dabei ist es elementar für die rechtsstaatliche Gesetzgebung, dass sie sich auch "ungeschriebenen" Rechtsgrundsätzen verpflichtet fühlt, die Kernbestand einer Rechtsstaatlichkeit sind. Nicht umsonst spricht man ja von "Recht und Gesetz" – das wäre nicht erforderlich, gäbe es zwischen den beiden Begriffen keine Differenzierung.
Die Beichte gilt gemeinhin als Raum, in dem Täter über begangene Verbrechen sprechen können, ohne Polizei oder Staatsanwaltschaft zu fürchten. Wenn das Gesetz Priester nicht verpflichtet, die Behörden über derartige Geständnisse zu informieren, bleiben Taten wie sexueller Kindesmissbrauch lange unentdeckt. Deshalb versuchen US-amerikanische Politikerinnen und Politiker seit Jahren, neue Gesetze einzuführen, um diesem impliziten Täterschutz einen Riegel vorzuschieben.
Die stellvertretende Direktorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Rechtsanwältin Jessica Hamed, meldete in einem Gastbeitrag im Kölner Stadt-Anzeiger am 20. Oktober 2022 erhebliche Zweifel an der berufsrechtlichen Zulässigkeit der Verteidigung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki durch Prof. Dr. Björn Gercke an. Gercke hatte nämlich zuvor ein umstrittenes Gutachten für das Erzbistum Köln erstattet.
Abbas M. wurde am Montag vom Stuttgarter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Bei einer angemeldeten Protestkundgebung vor circa neun Monaten in Stuttgart hatte M. auf die Gefahr durch den Politischen Islam aufmerksam machen wollen. Dabei wurde er Opfer eines tätlichen Angriffs.
Prof. Dr. Thomas Fischer ist Rechtsanwalt und war Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Der hpd hat mit dem Autor des führenden Praxiskommentars zum Strafgesetzbuch über das "Kölner Beschneidungsurteil" vor zehn Jahren gesprochen, das bis heute weitreichende Folgen hat.
Am 5. Mai findet an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine juristische Fachtagung zum Thema "Genitalautonomie und Kinderschutz" statt. Anlass ist der 10. Jahrestag des "Kölner Beschneidungsurteils". Die Teilnahme ist vor Ort und online möglich.
Hamed Abdel-Samad hat sich zu den neuerlichen Missbrauchsfällen geäußert, die jetzt durch das Münchener Gutachten ans Tageslicht kamen. Seine Forderung: Den Ex-Papst Ratzinger vor Gericht zu zitieren.
Jahrzehntelang hat die Justiz NS-Verbrechen nicht verfolgt und angeklagt. Jetzt steht eine greise Täter-Generation vor Gericht. Muss das wirklich sein? Ja – denn für die Beteiligung am Jahrhundertverbrechen kann es keine Verjährung geben. Das sind wir den Opfern schuldig.
Im Jahr 2018 wurde Brett Kavanaugh vom damaligen Präsidenten Donald Trump als Richter für den Obersten Gerichtshof nominiert. Zweifel an seiner Eignung gab es nicht nur wegen zweifelhafter Ansichten zu Themen wie Abtreibung und gleichgeschlechtlicher Ehe, sondern auch wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe. Behördliche Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte, Kavanaugh wurde bestätigt. Nun fordert eine humanistische Vereinigung in den USA eine Prüfung und, sollte Kavanaugh gelogen haben, dessen Amtsenthebung.
Die Fülle von Missbrauchsskandalen der katholischen und evangelischen Kirche sowie deren träge Aufklärung und Entschädigung beschäftigen weiterhin viele Millionen Menschen. Nun wird eine angemessene Form der Aufarbeitung durch einen neuen Clou gehemmt: kirchliche Wohlfühlgefängnisse statt einem dauerhaften Ausschluss aus der religiösen Gemeinschaft und einer staatlichen Sanktionierung.
Im September 2021 feiert das Bundesverfassungsgericht seinen 70. Geburtstag. Zu diesem Anlass hat Gerhard Czermak, Direktoriumsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), eine bemerkenswerte Monographie mit dem Titel "Siebzig Jahre Bundesverfassungsgericht in weltanschaulicher Schieflage" vorgelegt. Über die Neuerscheinung sprach der ehemalige Verwaltungsrichter mit gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon.