Der Kölner Jurist und Referent für Aufarbeitung beim Erzbistum Köln Jan-Luca Helbig beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag im Onlinemagazin "feinschwarz" mit der Frage, ob sich die katholische Kirche bei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsopfern nach katholischem Kirchenrecht auf die Verjährung berufen darf.
Das Fotografieren oder das Filmen unter den Rock ist strafbar. Das Filmen der Rückansicht einer Joggerin jedoch nicht. Muss das Strafgesetzbuch geändert werden?
Thorben Kösters hat sich in seiner Münsteraner verfassungsrechtlichen Dissertation von 2023 dieses bisher leider vernachlässigten Themas angenommen: eine grundsätzlich verdienstvolle Angelegenheit. Die Frage der Zulässigkeit, insbesondere des Ausmaßes der Integrierung von Religion und nichtreligiöser Weltanschauung in staatlich-öffentliche Gremien ist immer noch und gerade angesichts der heutigen religionssoziologisch-gesellschaftlichen Situation sogar besonders bedeutsam.
Anfang der Woche erschien im Hamburger Abendblatt ein Meinungsbeitrag unter dem Titel "Warum Religion unverzichtbar ist". Darin beschwört der Autor, der sich nach eigenen Angaben ehrenamtlich im interreligiösen Dialog engagiert, etwa bei der Kampagne "Muslime für Frieden", die vermeintlich positiven Effekte religiöser Indoktrination. Eine Gegenrede.
Es rauscht durch Österreichs Medienlandschaft: Schiedsspruch nach Scharia in Österreich gültig. Ein paar Worte, die reichen, um Boulevardblätter in Ekstase, Politiker:innen in Rage und Stammtische in Aufruhr zu versetzen. Doch wer genauer hinsieht, merkt schnell: Hier wird weniger Rechtswirklichkeit berichtet, als vielmehr ein kulturkämpferisches Gespenst beschworen. Die Panik hat Methode, und das ist das eigentliche Problem.
Wie jeder Beamte muss auch ein Bundespolizist oder ein Grenzschutzbeamter den Anweisungen seines Dienstvorgesetzten Folge leisten. Doch was ist, wenn massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen? Dann geraten die Beamten in eine Zwickmühle, setzen sich sogar der Gefahr aus, sich selbst strafbar zu machen. So wie möglicherweise in den Fällen, in denen Flüchtlinge an deutschen Grenzen zurückgewiesen werden. Hieran gibt es massive Kritik: Nicht nur, dass der Bundesinnenminister die Beamten zu rechtswidrigem Handeln auffordere. Sondern auch ganz grundsätzlich, dass entgegen einer gerichtlichen Anordnung hier bewusst Recht gebrochen werde.
Die Vereinigten Staaten haben begonnen, selbst Menschen mit legalem Aufenthaltstitel verschwinden zu lassen. Hunderte wurden in den vergangenen Wochen unter Berufung auf ein Gesetz aus Kriegszeiten verhaftet und sitzen nun ohne Aussicht auf einen Prozess in einem Hochsicherheitsgefängnis in El Salvador. Was man ihnen zur Last legt? Ihre Tattoos – und ganz offensichtlich ihre Herkunft.
Eigentlich sollen "religiöse Gefühle" geschützt werden, aber auch Kriminelle haben entdeckt, wie man mit Pakistans strengen Blasphemie-Gesetze Menschen erpressen kann. Seit auch "Online-Blasphemie" unter Strafe steht, werden die islamistischen Gesetze zunehmend für persönliche Fehden, politische Verfolgung und kriminelle Machenschaften benutzt.
Gemeinsam mit fünf anderen Bürgerrechtsorganisationen hat die Humanistische Union gestern eine Erklärung veröffentlicht. Darin wird gefordert, angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Probleme im Wahlkampf nicht auf Populismus zu setzen, sondern demokratische Spielregeln einzuhalten. Der hpd veröffentlicht die Erklärung im Wortlaut.
Ein mittlerweile 100 Jahre alter ehemaliger KZ-Aufseher soll im hessischen Hanau vor Gericht kommen. Es könnte der letzte Prozess dieser Art gegen einen NS-Täter werden. Eine juristische Groteske ist es schon jetzt – vor allem aber der Beleg einer skandalösen Verspätung.
Wer hütet die Hüter? Ein neues Gesetzesvorhaben will das Bundesverfassungsgericht stärker gegen politische Instrumentalisierung schützen. Dazu sollen wesentliche Strukturmerkmale im Grundgesetz verankert werden. Drei Lücken bleiben jedoch bestehen, zeigt ein juristisches Expertenteam. Diese ließen sich jedoch schließen.
Ende Juli scheiterte ein in der Schweiz geplanter Einsatz der Todeskapsel Sarco an einer schweren Persönlichkeitsstörung der angereisten Kandidatin. Die Amerikanerin hatte gegen die Sarco-Betreiber, den Verein The last resort (TLR), schwerste Verleumdungen in die Welt gesetzt – die inzwischen als Lügen entlarvt sind. Doch eine nunmehr gelungene Suizid-Premiere bringt die Sarco-Aktivisten in wirklich ernste Probleme: Die Schweizer Justiz schlug unerwartet hart zu und nahm mehrere Personen fest.
Im Arsenal der katholischen Strafen markiert die Exkommunikation, gemeinhin als Kirchenbann tituliert, den absoluten Tiefpunkt. Für den atheistischen Geist mag dieses Instrument der Disziplinierung ebenso irrelevant erscheinen wie die Frage, ob sich in exakt 1.000 Jahren zur Mittagszeit irgendwo in China ein mit Reis befüllter Sack unter dem Einfluss eines heftigen Windstoßes für eine Zehntelsekunde um 0,01 Zentimeter in südlicher Richtung neigen wird. In die Psyche eines tiefgläubigen Menschen schneidet die Exkommunikation hingegen tief ein und erweckt bei ihm existentielle Ängste.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor dem Landgericht Berlin Anklage gegen Arne Semsrott, den Projektleiter von "Frag den Staat", erhoben. Denn Semsrott hatte im August 2023 drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus dem laufenden Strafverfahren gegen die "Letzte Generation" veröffentlicht.
Noch vor der Sommerpause könnte über eine Neuregelung der Sterbehilfe entschieden werden. Die Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) spricht sich für eine neues Strafgesetz aus, das die Selbstbestimmung am Lebensende gravierend einschränken soll. Was ist davon zu halten?