UN-Menschenrechtsausschuss rügt Frankreich wegen Niqab-Verbot

Der Schleier verstößt gegen Menschenrecht

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Der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf vertritt die Auffassung, dass ein allgemeines Verbot des islamischen Gesichts- oder Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit gegen die Menschenrechte verstößt. Ahmad Mansour kritisiert diese Entscheidung scharf.

Der Ausschuss rügte Frankreich wegen einer Beschwerde von zwei Trägerinnen eines Niqab-Gesichtsschleiers gegen das seit 2010 in Frankreich gültige Gesetz. Die beiden Frauen waren im Jahr 2012 wegen Verschleiern in der Öffentlichkeit verurteilt worden.

Der UN-Menschenrechtsausschuss vertrat nun die Auffassung, Frankreich habe das Recht der Frauen, ihre religiösen Überzeugungen mit dem Niqab zu offenbaren, verletzt. Das sei grundlegend falsch, kritisiert Ahmad Mansour: "Nicht das Niqab-Verbot verstößt gegen Menschenrechte, sondern der Niqab an sich."

Der islamische Gesichts- oder Ganzkörperschleier dient dazu, Frauen aus der Öffentlichkeit auszuschließen. Ein Verbot des Niqab gibt den Frauen also die Möglichkeit, Teil der Öffentlichkeit zu werden.

Das sieht der UN-Menschenrechtsausschuss völlig anders: Nach Angaben des Tagesspiegel sei das Argument, "dass das Verbot aus Sicherheitsgründen nötig sei und um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern, […] nicht überzeugend. So ein Verbot könne dazu führen, dass verschleierte Frauen sich gar nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigten und so an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden."

Mansour kommentiert das mit den Worten: "Die Begründung des UN-Menschenrechtsausschuss zeugt von Naivität und Unfähigkeit."