Es ist ein historischer Schritt: Als erstes Land weltweit hat Frankreich das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festgeschrieben. Gestern Abend sprach sich das Parlament in Versailles mit einer überwältigenden Mehrheit von 780 zu 72 Stimmen für die Annahme des Gesetzes aus. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses wurde von den meisten Mitgliedern mit anhaltendem Beifall begrüßt. Jubel gab es auch auf dem Platz vor dem Eiffelturm, wo zahlreiche Menschen die Abstimmung auf einer Großleinwand verfolgten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen, der französischen Regierung die Beschwerden von 31 in Frankreich lebenden Personen zuzustellen und somit das von Dignitas gegen den französischen Staat eingeleitete Verfahren an die Hand zu nehmen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Etappensieg für die Durchsetzung der Wahlfreiheit am Lebensende und dürfte in der derzeitigen politischen Debatte und der Arbeit an einem Gesetzesentwurf zum selbstbestimmten Sterben in Frankreich auf Interesse stoßen.
Das Abaya-Verbot, das seit diesem Monat an Frankreichs öffentlichen Schulen gilt, hat eine intensive Debatte im Land ausgelöst. Eine Abaya ist ein fuß- bis bodenlanges, hochgeschlossenes, langärmeliges Überkleid, das von muslimischen Frauen vor allem im Nahen Osten und in Nordafrika getragen wird. Das Verbot wird von einigen als Angriff auf die Religionsfreiheit eingestuft. Andere sehen darin eine Verteidigung der Laizität, der republikanischen Werte und der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Der französische Fußballverband hatte das Tragen religiöser Symbole während Spielen verboten. Damit sollte der Laizismus gewährleistet und Unstimmigkeiten wegen unterschiedlicher Religionen ausgeschlossen werden. Damit stellte sich der französische Verband gegen den Weltfußballverband. Nach einer Klage Hijab-tragender Spielerinnen jedoch erhielt der französische Verband die Unterstützung des Obersten Verwaltungsgerichts. Er darf das Tragen religiöser Symbole weiterhin verbieten.
Gerade lief der Dokumentarfilm "Jackie the Wolf" in den Kinos. Filmemacher Tuki Jencquel begleitet darin seine lebenssatte Mutter Jacqueline auf dem Weg zu ihrem selbstbestimmten Tod.
Wer eine kirchliche Veranstaltung wie zum Beispiel eine Messe oder Wallfahrt organisiert, soll in Zukunft das Celebret beteiligter Priester mittels QR-Code prüfen können. Der Code verrät, ob der jeweilige Priester sein Amt vollumfänglich ausführen darf, Beschränkungen unterliegt oder die eigentlichen Aufgaben nicht mehr übernehmen darf.
Eine Gruppe von 31 Personen reichte am 28. April 2023 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Reihe von Beschwerden gegen Frankreich ein. Dieses von DIGNITAS koordinierte, noch nie dagewesene Verfahren dient dazu, das Recht auf Wahlfreiheit über das eigene Lebensende durchzusetzen und den Weg zur Sterbehilfe (Assistierter Suizid und/oder direkte aktive Sterbehilfe) in Frankreich zu ebnen.
Die Nachricht des Todesurteils gegen den Chevalier de la Barre wegen Blasphemie verbreitete sich 1766 in ganz Europa. Voltaire setzte sich vehement für seine Freilassung ein, doch auch er konnte die Hinrichtung nicht verhindern. Immerhin sollte de la Barre der letzte Mensch in Frankreich bleiben, der aufgrund einer Blasphemie-Anklage hingerichtet wurde. Die französische Freidenker-Vereinigung ehrt ihn mit einer Statue vor der Basilika Sacré-Cœur in Paris.
Infolge des Klimawandels leidet Südfrankreich unter immer stärkerer Dürre. Landwirte aus Perpignan entschlossen sich, dem Problem auf spirituelle Weise zu begegnen: Am vergangenen Wochenende hielten sie eine Prozession ab und beteten für Regen.
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass das Jahr 2023 in Frankreich den Durchbruch für das selbstbestimmte Lebensende bringt. In diesen Wochen erarbeitet ein eigens einberufener Bürgerrat Empfehlungen für ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe. Laut Präsident Macron soll es bereits zum Jahresende umgesetzt sein.
Die französische Nationalversammlung unterstützt mit großer Mehrheit eine Resolution, die sich dafür ausspricht, das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Ob es tatsächlich dazu kommen wird, ist jedoch noch fraglich. Das Votum der Nationalversammlung wird jedoch bereits jetzt schon als historischer Sieg für Frauen betrachtet.
Caroline Fourest, die bekannte französische Publizistin und Repräsentation eines linken Universalismus, legt mit "Lob des Laizismus" eine vehemente Streitschrift zu dessen Verteidigung vor. Dies geschieht auf kantige und laute Art und Weise. Dadurch müssen aber ihre Argumente und Einwände nicht falsch sein.
Am Dienstag ist der Bericht einer unabhängigen Untersuchungskommission zur sexualisierten Gewalt in der katholischen Kirche in Frankreich veröffentlicht worden. Danach wurden zwischen 1950 und 2020 insgesamt 330.000 Minderjährige Opfer sexualisierter Gewalt, allein 216.000 wurden von Priestern und Ordensleuten missbraucht.
Religiöser Glaube und konfessionelle Bindung verlieren in westlichen Gesellschaften zusehends an Bedeutung. In Deutschland stellen die Konfessionsfreien mit 41 Prozent bereits den größten Bevölkerungsanteil und selbst die USA verzeichnen seit Jahren eine steigende Quote von Agnostikern, Atheisten und Personen ohne konfessionelle Bindung. Dass sich auch Frankreich in diese Entwicklung einreiht, belegt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IFOP. Demnach leben 51 Prozent der Französinnen und Franzosen ohne jeden Gottesglauben, gleich welcher Religion oder Konfession.
Der international tätige Schweizer Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hält das in Frankreich geltende Verschreibungsverbot des Medikaments Natrium-Pentobarbital zur selbstbestimmten Lebensbeendigung für verfassungswidrig. Er beantragt beim Conseil d’État (Staatsrat) die Aufhebung dieses Verbots, damit in Frankreich lebende Personen künftig das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende in ihrem eigenen Land in Anspruch nehmen können.