Viola Schäfer

Artikel der Autorin

Weibliche Genitalverstümmelung in Asien

Am 7. Mai wurde in Köln der Jahrestag des "Kölner Beschneidungsurteils" vom 7. Mai 2012, in dem das Landgericht Köln die rituell vollzogene "Beschneidung" eines Jungen als unrechtmäßige Körperverletzung klarstellte, mit einer Demonstration und Kundgebung gefeiert.

Ein Tag für die genitale Selbstbestimmung

KÖLN. (hpd) Zum vierten Mail jährte sich am 07. Mai 2016 der Tag des "Kölner Urteils", durch das eine medizinisch unbegründete "Beschneidung" eines Jungen vom Kölner Landgericht als nicht zulässige Körperverletzung gewertet wurde. Das Urteil entfachte eine lebhafte gesellschaftliche Debatte über "Jungenbeschneidungen", die am 12.12.2012 mit der Verabschiedung des § 1631d BGB (sogenanntes Beschneidungsgesetz) ein jähes Ende fand.

Traditionelles jüdisches Beschneidungswerkzeug (im Jewish Museum (New York City)), 19. Jahrhundert (CC BY-SA 2.0)

Erfolg gegen "Beschneidungsanordnung"

BERLIN. (hpd) Im Herbst 2013 verurteilte ein Rabbinergericht in Israel auf Antrag des geschiedenen Ehemannes die Mutter Elinor D., den gemeinsamen einjährigen Sohn beschneiden zu lassen; die Mutter sollte mit der Verhängung eines Zwangsgeldes von umgerechnet 140 US-Dollar pro Tag zur Durchführung der Beschneidung gezwungen werden. Elinor D. weigerte sich und erhielt mittlerweile vor dem von ihr angerufenen höchsten Gericht Israels (High Court of Justice) Recht.