KÖLN. (hpd) Zum vierten Mail jährte sich am 07. Mai 2016 der Tag des "Kölner Urteils", durch das eine medizinisch unbegründete "Beschneidung" eines Jungen vom Kölner Landgericht als nicht zulässige Körperverletzung gewertet wurde. Das Urteil entfachte eine lebhafte gesellschaftliche Debatte über "Jungenbeschneidungen", die am 12.12.2012 mit der Verabschiedung des § 1631d BGB (sogenanntes Beschneidungsgesetz) ein jähes Ende fand.